Dies schon mal vorweg: Die Schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der EU werden zwar beide mit UID abgekürzt, haben aber nichts miteinander zu tun.
Seit Januar 2011 erhält jedes Unternehmen, das in der Schweiz aktiv ist, eine Unternehmens-Identifikationsnummer. Dank dieser UID können sich die Betriebe bei allen Behördenkontakten anhand einer einzigen und eindeutigen Nummer ausweisen. Das Ziel ist es, dadurch die Vielzahl an unterschiedlichen Nummern in der Verwaltung zu reduzieren und durch einen einheitlichen Identifikator zu ersetzen. Damit soll der Informationsaustausch zwischen Verwaltungen sowie Unternehmen auch untereinander vereinfacht und der administrative Aufwand für das Datenmanagement verringert werden, da nur noch ein Referenz-Register besteht.
Seit dem 1. Januar 2014 ist die UID die gültige Identifikationsnummer für das Handelsregister (HR) wie auch für die Mehrwertsteuer (MWST). Die Integration der anderen UID-Stellen (z. B. die eidgenössische Zollverwaltung oder die AHV-Ausgleichskassen) erfolgte nach und nach bis Ende 2015.
Wozu braucht man eine UID?
Einerseits dient die UID den Unternehmen zur eindeutigen Identifikation bei Kontakten mit der Verwaltung: Die Abrechnung der Mehrwertsteuer, der AHV-Beiträge, das Ausfüllen von Zolldeklarationen, aber auch Neueinträge, Sitzverlegungen, Namens- und Adressänderungen sowie Löschungen von Unternehmen werden über das UID-System automatisch an die Verwaltungsstellen weitergeleitet. Andererseits erleichtert die UID den Kontakt mit Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, denn über das zentrale UID-Register können die aktuellen Firmendaten aller Wirtschaftsakteure einfach abgerufen werden.
So erhält man eine UID
Wird ein Unternehmen oder eine Organisation einer sogenannten UID-Stelle angeschlossen – also beispielsweise beim Handelsregister, bei einem Branchenregister oder bei der Mehrwertsteuer angemeldet, erhält es automatisch eine UID. Firmen, zum Beispiel Einzelfirmen, die bei keiner UID-Stelle eingetragen sind, können ihre UID direkt beim Bundesamt für Statistik beantragen. Die UID wird bei der Eintragung in ein Verwaltungsregister, das an das UID-System angeschlossen ist, automatisch erteilt. Ein Unternehmen, das sich ins HR eintragen oder der MWST unterstellen lässt, muss sich also nicht zusätzlich beim BFS melden, um eine UID zu erhalten.
Mit Eintrag in einem der folgenden Register oder Anmeldung bei einer der folgenden Behörden erhält man somit eine UID:
- Handelsregister
- Mehrwertsteuerregister
- Medizinalberuferegister (MedReg)
- Kantonales Anwalts-/Notariatsregister
- Kantonales Landwirtschaftsregister
- AHV-Ausgleichskasse
- Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein
Und was hat es mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) in Europa auf sich?
In Europa wird zwischen folgenden Steuerkennzeichnungen unterschieden:
- Steuernummer
- Steuer Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID)
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat in der EU das Abwickeln des innergemeinschaftlichen Dienstleistungs- sowie Warenverkehrs mit Umsatzsteuer zum Ziel. Jeder Unternehmer, der innerhalb der EU Waren und Dienstleistungen vertreibt, muss in Besitz einer solchen Nummer sein. Wird eine Ware oder Dienstleistung in ein Land ausserhalb der Europäischen Union geliefert, gibt es eine Befreiung von der Umsatzsteuer.
Jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person erhält eine Steuernummer bzw. seit 2008 auch eine Steuer Identifikationsnummer (Steuer-ID) vom Finanzamt zugeteilt. Diese beiden Nummern dienen zur Kennzeichnung einer Privatperson oder eines Unternehmens innerhalb Deutschlands. Die USt ID kann nur an Unternehmen vergeben werden und dient zu deren Kennzeichnung innerhalb der Europäischen Union (EU).
Sobald ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land unterhält, benötigt er zusätzlich eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Keine UID benötigen Unternehmer, die ausschließlich Geschäfte mit Privatpersonen / Kleinunternehmern in der EU tätigen oder selbst Kleinunternehmer sind.
Schweizer Unternehmen, die in die EU liefern, brauchen ebenfalls eine europäische UID. Für die Registrierung einer Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID) in Deutschland sind für Schweizer Unternehmen das Finanzamt Konstanz bei innerdeutschem Warenverkehr sowie das Bundeszentralamt für Steuern, Saarlouis für grenzüberschreitenden Warenverkehr zuständig.
Weitere Informationen zu den europäischen UID- und EORI-Nummern erhältst du in unserem Blog-Beitrag «Unternehmens-Identifikationsnummern: Schweizer UID und Europäische EORI».
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