Kollektivgesellschaft für max. CHF 150.- gründen

Die KLG kurz erklärt

Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Diese Rechtsform eignet sich vor allem für personenbezogene Unternehmen.

Die Gesellschafter der Kollektivgesellschaft haften mit dem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.

Mindestkapital keines
Gründungskosten Handelsregisteramt: CHF 200.- bis 300.-
Fasoon: CHF 150.-
Haftung Persönliche Haftung der Gesellschafter
Verhältnis der Gesellschafter zueinander Ein Gesellschaftervertrag kann gewisse Punkte regeln (z.B. Gewinn- und Verlustverteilung)
Name Fantasiebezeichnung + KLG
Sozialversicherungen Selbständigerwerbend, d.h. AHV-Abzug über Gewinn der Gesellschaft
Buchführung Doppelte Buchhaltung ab CHF 500’000.- Umsatz im Jahr

 

Weiterführende Informationen zur Kollektivgesellschaft (KLG)

Möchten Sie mehr über die Kollektivgesellschaft wissen? In unserem Blog finden Sie Artikel, in denen wir auf die verschiedenen Aspekte der KLG eingehen.

Steuern und Finanzen

Die Gründung einer Kollektivgesellschaft