Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Diese Rechtsform eignet sich vor allem für personenbezogene Unternehmen.
Die Gesellschafter der Kollektivgesellschaft haften mit dem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.
Mindestkapital | keines |
Gründungskosten | Handelsregisteramt: CHF 200.- bis 300.- Fasoon: CHF 150.- |
Haftung | Persönliche Haftung der Gesellschafter |
Verhältnis der Gesellschafter zueinander | Ein Gesellschaftervertrag kann gewisse Punkte regeln (z.B. Gewinn- und Verlustverteilung) |
Name | Fantasiebezeichnung + KLG |
Sozialversicherungen | Selbständigerwerbend, d.h. AHV-Abzug über Gewinn der Gesellschaft |
Buchführung | Doppelte Buchhaltung ab CHF 500’000.- Umsatz im Jahr |
Weiterführende Informationen zur Kollektivgesellschaft (KLG)
Möchten Sie mehr über die Kollektivgesellschaft wissen? In unserem Blog finden Sie Artikel, in denen wir auf die verschiedenen Aspekte der KLG eingehen.
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