Kollektivgesellschaft für max. CHF 100.- gründen

Die KLG auf einen Blick

Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Diese Rechtsform eignet sich vor allem für personenbezogene Unternehmen.

Die Gesellschafter der Kollektivgesellschaft haften mit dem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.

Mindestkapital keines
Gründungskosten Handelsregister: CHF 200.- bis 300.-
Fasoon: CHF 100.-
Haftung Persönliche Haftung der Gesellschafter
Verhältnis der Gesellschafter zueinander Ein Gesellschaftervertrag kann gewisse Punkte regeln (z.B. Gewinn- und Verlustverteilung)
Name Fantasiebezeichnung + KLG oder Kollektivgesellschaft
Sozialversicherungen Selbständig-erwerbend, d.h. AHV-Abzug über Gewinn der Gesellschaft
Buchführung Doppelte Buchhaltung ab CHF 500’000.- Umsatz im Jahr

 

Weiterführende Informationen zur Kollektivgesellschaft (KLG)

In unserem Beitrag: Eine Kollektivgesellschaft gründen – einfach erklärt / Alles was du zur KLG wissen musst, haben wir übersichtlich für dich zusammengefasst, was du über die Gründung einer Kollektivgesellschaft wissen solltest.

Dort findest du noch viele weitere spezifische Infos zur KLG zum Lesen als Blog und zum Hören in unserem Gründer-Podcast.