Eine Unternehmensgründung mit einer Sacheinlage stellt eine interessante Alternative zur Bargründung dar. Anstelle der Hinterlegung des Stamm- bzw. Aktienkapitals bei einer Bank, kann ein Vermögenswert mit entsprechendem Gegenwert eingebracht werden.
Ein zugelassener Revisor prüft die Sacheinlage, d.h. er bestätigt gegenüber den Gründern und dem Handelsregister den Wert. Für die Gründung der Gesellschaft müssen deshalb weitere Dokumente erstellt werden (Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung).
Bei einer Gründung mit Sacheinlage erstellen wir sämtliche Dokumente für dich und organisieren die Prüfung durch einen zugelassenen Revisor. Die Kosten für die Prüfung betragen zwischen CHF 500.- und 1’000.-.
Bei Fragen kannst du mit uns Kontakt aufnehmen, wir beraten dich gerne. Entweder über unser Kontaktformular, den Chat oder per Telefon 071 523 12 52.
Hier siehst du auf einen Blick, welche Sachen du in eine Gesellschaft einbringen kannst:
Art der Einlage | Unterlagen | Bemerkung |
Fahrzeug |
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Ein geleastes Fahrzeug kann nicht als Sacheinlage dienen |
Mobiliar |
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Selbst entwickelte Software / Softwarelizenzen |
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Patente & Lizenzen etc. |
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Allgemeine Forschungstätigkeiten können nicht als Sacheinlage dienen Ausgaben für Gebühren und Anwälte sind nicht aktivierbar |
Warenlager / Materiallager |
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Werkzeuge |
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Einzelunternehmen |
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Anmerkung: Es ist unzulässig, einen Gegenstand einzubringen, der bereits verpfändet wurde.
Weiterführende Informationen zur Gründung mit Sacheinlage
Möchtest du mehr über die Gründung mit Sacheinlage erfahren? In unserem Blog findest du verschiedene Artikel zu diesem Thema.