Sacheinlage

Ein Überblick

Eine Unternehmensgründung mit einer Sacheinlage stellt eine interessante Alternative zur Bargründung dar. Anstelle der Hinterlegung des Stamm- bzw. Aktienkapitals bei einer Bank, kann ein Vermögenswert mit entsprechendem Gegenwert eingebracht werden.

Ein vom Staat zugelassener Revisor prüft die Sacheinlage, d.h. er bestätigt gegenüber den Gründern und dem Handelsregister den Wert. Für die Gründung der Gesellschaft müssen aus diesem Grund weitere Dokumente erstellt werden (Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung).

Wir erstellen sämtliche Dokumente für Sie und organisieren die Prüfung durch einen zugelassenen Revisor. Kostenpunkt für die Prüfung: CHF 500.- bis 1’000.-

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit unserem Revisor auf. Entweder über unser Kontakformular, den Chat oder per Telefon 071 523 12 52.

Hier eine Tabelle über Art der Einlage und welche Unterlagen benötigt werden.

 Art der Einlage Unterlagen Bemerkung
Fahrzeug
  • Eurotax-Bewertung
  • Kopie des Fahrzeugausweises
  • Foto des Fahrzeuges mit Nummernschild
  • Foto des km-Standes

Ein geleastes Fahrzeug kann nicht als Sacheinlage dienen

Mobiliar
  • Detaillierte Liste des Mobiliars
  • Fotos der einzelnen Gegenstände
  • Kaufabrechnungen oder Gutachten eines Experten über den Wert des Mobiliars
  • Belege über die erbrachte Zahlung
 
Selbst entwickelte Software / Softwarelizenzen
  • Detaillierte Liste der Anzahl Stunden, die für die Entwicklung der Software aufgewendet wurde
  • Dazugehöriger Stundensatz inkl. Unterlagen zu dessen Begründung
  • Funktionsbeschreibung und Bedieneranleitung der Software
  • Zusätzlich muss die Software vom Revisor getestet werden, d.h. es muss zumindest ein funktionsfähiger Teil vorhanden sein.
 
Patente & Lizenzen etc.
  • Gutachten, welches über den Wert Auskunft gibt
  • Detaillierte Aufstellung der angefallenen Aufwendungen
  • Dokumentation eines mittel- bis langfristigen messbaren Nutzens (über mehrere Jahre)
  • Patentdokumente (Anmeldung / Eintragung / Belege über die Zahlung der Gebühren) 

Allgemeine Forschungstätigkeiten können nicht als Sacheinlage dienen

Ausgaben für Gebühren und Anwälte sind nicht aktivierbar

Warenlager / Materiallager
  • Detaillierte Liste der Waren (genaue Bezeichnung, Anzahl/Menge, Wert)
  • Fotos der einzelnen Gegenstände
  • Kaufabrechnungen oder Gutachten eines Experten über den Wert der Waren (auf ein Gutachten kann verzichtet werden, sofern der Wert anhand anderer verlässlicher Quellen bestimmbar ist)
  • Belege über die erbrachte Zahlung
 
Werkzeuge
  • Detaillierte Liste der Werkzeuge (genaue Bezeichnung, Anzahl, Wert)
  • Fotos der Werkzeuge
  • Kaufabrechnungen oder Gutachten eines Experten über den Wert der Waren (auf ein Gutachten kann verzichtet werden, sofern der Wert anhand anderer verlässlicher Quellen bestimmbar ist)
  • Belege über die erbrachte Zahlung
 
Einzelunternehmen
  • Bereinigte Bilanz, welche nicht älter als 6 Monate ist
  • Saldonachweise der Bank per Bilanzstichtag
  • Debitorenliste per Bilanzstichtag und per Prüfungstag
  • Kreditorenliste per Bilanzstichtag und per Prüfungstag
  • Weitere Details zur Bilanz nach Ermessen des Revisors
 

Anmerkung: Es ist unzulässig, einen Gegenstand einzubringen, der bereits verpfändet wurde.

Weiterführende Informationen zur Gründung mit Sacheinlage

Möchten Sie mehr über die Gründung mit Sacheinlage erfahren? In unserem Blog finden Sie verschiedene Artikel über dieses Thema.