Eine Unternehmensgründung mit einer Sacheinlage stellt eine interessante Alternative zur Bargründung dar. Anstelle der Hinterlegung des Stamm- bzw. Aktienkapitals bei einer Bank, kann ein Vermögenswert mit entsprechendem Gegenwert eingebracht werden.
Ein vom Staat zugelassener Revisor prüft die Sacheinlage, d.h. er bestätigt gegenüber den Gründern und dem Handelsregister den Wert. Für die Gründung der Gesellschaft müssen aus diesem Grund weitere Dokumente erstellt werden (Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung).
Wir erstellen sämtliche Dokumente für Sie und organisieren die Prüfung durch einen zugelassenen Revisor. Kostenpunkt für die Prüfung: CHF 500.- bis 1’000.-
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit unserem Revisor auf. Entweder über unser Kontakformular, den Chat oder per Telefon 071 523 12 52.
Hier eine Tabelle über Art der Einlage und welche Unterlagen benötigt werden.
Art der Einlage | Unterlagen | Bemerkung |
Fahrzeug |
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Ein geleastes Fahrzeug kann nicht als Sacheinlage dienen |
Mobiliar |
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Selbst entwickelte Software / Softwarelizenzen |
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Patente & Lizenzen etc. |
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Allgemeine Forschungstätigkeiten können nicht als Sacheinlage dienen Ausgaben für Gebühren und Anwälte sind nicht aktivierbar |
Warenlager / Materiallager |
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Werkzeuge |
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Einzelunternehmen |
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Anmerkung: Es ist unzulässig, einen Gegenstand einzubringen, der bereits verpfändet wurde.
Weiterführende Informationen zur Gründung mit Sacheinlage
Möchten Sie mehr über die Gründung mit Sacheinlage erfahren? In unserem Blog finden Sie verschiedene Artikel über dieses Thema.