Die Aktiengesellschaft, oder kurz AG, ist eine sehr anpassungsfähige Gesellschaftsform. Sie geniesst ein sehr hohes Ansehen und ist eher für mittlere Unternehmen geeignet. Das einfache Übertragen der Anteile machen diese Gesellschaftsform aber auch interessant für kleinere Betriebe.
Die Inhaber, also Aktionäre, der AG haften nicht mit dem privaten Vermögen.
Für die Gründung wird mindestens eine Person benötigt. Dies kann auch ein anderes Unternehmen sein.
Das Gründungskapital kann in Bargeld oder auch in Form einer Sacheinlage einbezahlt werden, d.h. Sie bringen an Stelle von Bargeld einen Sachwert (z.B. Fahrzeug) in die Gesellschaft ein.
Mindestkapital | CHF 100’000.- (Teilliberierung möglich: Es müssen mindestens 20%, im Minimum aber CHF 50’000.- bar oder als Sacheinlage eingebracht werden) |
Gründungskosten | Handelsregisteramt: CHF 700.- bis 900.- ggf. Sacheinlageprüfung: CHF 500.- bis 1’000.- Fasoon: CHF 0.- bis 390.- (mit Sacheinlage 490.-) |
Haftung | Keine persönliche Haftung |
Verhältnis der Aktionäre zueinander | Ein Aktionärsbindungsvertrag erlaubt diverse Regelungen und Absicherungen |
Verwaltungsrat | Ein Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz notwendig |
Name | Frei wählbar |
Sozialversicherungen | Werden benötigt: Mitarbeitende Aktionäre werden wie Angestellte behandelt |
Buchführung | Doppelte Buchhaltung notwendig |
Weiterführende Informationen zur Aktiengesellschaft
Möchten Sie mehr über die Aktiengesellschaft wissen? In unserem Blog finden Sie verschiedene Artikel, in denen wir auf die verschiedenen Aspekte der AG detaillierter eingehen.
Über die Organisation einer AG
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Die Gründung einer Aktiengesellschaft
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Steuern und Finanzen
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