Eine Kollektivgesellschaft gründen – einfach erklärt

Alles was du zur KLG wissen musst

Die Kollektivgesellschaft (KLG) ist als Personengesellschaft das Gegenstück zur Einzelfirma, wenn mehrere Personen zusammen ein Unternehmen gründen möchten. Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz knapp 1’400 Kollektivgesellschaften gegründet, das sind weniger als 3% aller Gründungen. 2020 waren in der Schweiz ca. 15’400 Kollektivgesellschaften aktiv.

Die Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform für die Führung eines Unternehmens durch zwei oder mehrere natürliche Personen. Sie eignet sich besonders für Tätigkeiten, die stark mit den Inhabern/Inhaberinnen verknüpft sind. Oft wird diese Rechtsform von Kleinfirmen gewählt, die von mehreren Personen geführt werden. Ähnlich der Einzelfirma werden auch die Kollektivgesellschaften oft von Handwerksbetrieben, Restaurants oder lokalen Handelsfirmen gewählt. KLGs sind vor allem im Primär- und Tertiärsektor (1/3 und 2/3 aller KLGs) beliebt.

 

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Wie viel Kapital benötige ich für eine Kollektivgesellschaft?

Für die Gründung einer KLG brauchst du kein Kapital.

In erster Linie haftet das Geschäftsvermögen einer KLG. In zweiter Linie haften alle Inhaber:innen der Kollektivgesellschaft unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen und dies für die gesamten Schulden. Das bedeutet, dass ein Gläubiger von einem einzelnen Gesellschafter die Begleichung sämtlicher Schulden verlangen kann. Als Teilhaber bei einer Kollektivgesellschaft, solltest du dir diesem Umstand stets bewusst sein. Wir empfehlen unseren Kunden auch immer, sich von einem Versicherungsspezialisten beraten zu lassen, um gewisse Risiken durch Versicherungen abdecken zu lassen.

 

Wie viel kostet die Gründung einer Kollektivgesellschaft?

Die Kollektivgesellschaft entsteht mit dem Abschluss des Gesellschaftervertrages. Dieser kann auch stillschweigend abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Gruppe von Personen, die sich entschliessen zusammen ein Restaurant eröffnen, ab diesem Moment als Kollektivgesellschaft gelten. Dies auch ohne das in einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Entscheidend ist nur, dass sich die Inhaber einig sind unter einem gemeinsamen Firmennamen aufzutreten. Der Handelsregister-Eintrag ist für die Kollektivgesellschaft obligatorisch hat aber nur deklaratorische Wirkung. Die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt/SVA ist kostenlos.

Die Gründung einer KLG verursacht damit nur wenige Kosten. Der Handelsregister-Eintrag kostet in der Regel zwischen CHF 200.- und 300.-. Die Gründung einer Kollektivgesellschaft ist bei uns (abgesehen von den Handelsregister-Gebühren) im besten Fall kostenlos, dazu kannst du verschiedene Partnerangebote wählen. Falls du die nützlichen Dienstleistungen unserer Partner nicht wünschst, gründest du bei uns zum Fixpreis von CHF 150.- und wir übernehmen nach der kostenlosen Beratung alles Organisatorische für dich.

Mehr Infos, wie viel die Gründung einer KLG (oder anderen Rechtsform) bei uns kostet.

 

Welche Dokumente brauche ich für die Gründung?

Für die Gründung einer KLG brauchst du nur wenige offizielle Dokumente. Nur für den Eintrag im Handelsregister und die Anmeldung bei der SVA gibt es ein wenig Papierkram zu erledigen.

 

Handelsregisteranmeldung

In der Handelsregisteranmeldung werden alle Daten gemeldet, die im Register publiziert werden sollen. Dies sind der Firmenname, der Sitz, das Domizil und der Zweck des Unternehmens.

 

Domizil-Annahmeerklärung

Falls du für deine Einzelfirma eine c/o-Adresse verwenden möchtest, brauchst du eine Domizil-Annahmeerklärung.

 

Was muss ich beim Firmennamen berücksichtigen?

Der Firmenname der Kollektivgesellschaft kann neben dem gesetzlichen vorgeschriebenen Inhalt auch Angaben zu den Personen oder zu der Tätigkeit des Unternehmens enthalten. Es sind auch reine Phantasiebezeichnungen möglich. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Name der Wahrheit entsprechen muss und nicht täuschend sein darf (Art. 944 Abs. 1 OR).

Dem gewählten Namen wird die Rechtsform „KLG“ hinzugefügt (Art. 950 OR). Die Abkürzung „KLG“ kann auch als „Kollektivgesellschaft“ ausgeschrieben werden. Darüber hinaus muss sich der gewählte Firmenname von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Namen deutlich unterscheiden. Um firmen- und markenrechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Verfügbarkeit des Firmennamens im Zentralen Firmenindex/Zefix des Bundes sowie in den Markenregister zu prüfen. Weitere Infos in unserem Blog-Beitrag: Der Firmenname – darauf musst du achten.

 

Muss ich bei einer KLG eine Buchhaltung führen?

Eine Kollektivgesellschaft mit weniger als CHF 500’000.- Jahresumsatz kann eine einfache Buchhaltung führen, d.h. eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung inkl. Vermögenslage. Im Volksmund auch «Milchbüechli-Rechnung» genannt. Ab einem Umsatz von CHF 500’000.- müssen auch KLGs eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang führen (Art. 957ff. OR).

 

Wie wird der Gewinn einer KLG verteilt?

Bei einer Kollektivgesellschaft erfolgt die Gewinnbeteiligung oder Verlusttragung gemäss Gesellschaftervertrag (Art. 559ff. OR).

Gewinn: Jeder Gesellschafter hat das Anrecht auf Gewinn, Zinsen und Honorar des abgelaufenen Geschäftsjahres.

Verlust: Wenn der Verlust die Kapitalanteile der Gesellschafter verkleinern, behält der Gesellschafter Honorar- und Zinsansprüche auf dem verminderten Kapitalteil. Ein Gewinnteil darf erst wieder ausbezahlt werden, wenn die früheren Verluste wieder voll gedeckt sind.

Es besteht keine Nachusspflicht für Inhaber einer Kollektivgesellschaft.

 

Welche Versicherungen brauche ich für eine Kollektivgesellschaft?

Die Inhaber:innen einer KLG müssen von der Ausgleichskasse (SVA) als selbständig-erwerbend anerkannt werden und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Diese Anerkennung muss bei der zuständigen SVA beantragt werden. Wichtig: Eine Anmeldung bei der SVA muss auch dann gemacht werden, wenn die Beteiligten noch anderen Tätigkeiten nachgehen. In diesem Fall sind sie selbständig im Nebenerwerb.

Da der/die Inhaber:in einer Kollektivgesellschaft mit dem Privatvermögen haftet, ist es ratsam, für gewisse Risiken je nach Branche eine Versicherung abzuschliessen.

Dies sind die wichtigsten Schritte bei der Gründung einer Kollektivgesellschaft:

  1. Dein Entscheid, selbständig zu werden bzw. eine eigene Firma zu gründen.
  2. Gründungsdokumente erstellen und unterzeichnen (wir erstellen die Dokumente und senden sie dir/euch gesammelt zur Unterschrift)
  3. Beglaubigung der Unterschrift
  4. Handelsregisteranmeldung
  5. Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse (Sozialversicherungen)

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Allgemeine Infos zum Gründen

In unserem Gründer-Podcast kannst du zum Beispiel diese Beiträge zur KIG hören: