Die Gründung einer Kollektivgesellschaft in 5 Schritten

Der Gründungsablauf bei der KlG

Der Gründungsablauf bei der Kollektivgesellschaft (KlG) kann in 5 Schritte unterteilt werden. Die eigentliche Gründungphase beginnt mit dem Fassen des Entschlusses, eine Firma zu gründen und den damit verbundenen Überlegungen und gegebenenfalls auch Beratungen. Anschliessend werden alle notwendigen Dokumente erstellt sowie unterzeichnet. Abschliessend wird die Kollektivgesellschaft beim Handelsregister angemeldet.

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Einblick in den Gründungsablauf und was es alles in den einzelnen Schritten zu tun gibt. Am Ende dieses Blogartikels finden Sie eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Fakten.

Schritt 1: «Ich Gründe meine eigene Firma!»

Der eigentliche Gründungsablauf startet mit der Entschlussfassung, eine eigene Firma zu gründen. In diesem Zusammenhang muss man einige Entscheidungen treffen.

Eine häufig schwere aber sehr wichtige Entscheidung ist der Firmenname. Hier lohnt es sich eine Beratung einzuholen, da ein «falscher» Firmenname mit teilweise hohen Folgekosten verbunden ist.

Zu firmenrechtlichen Problemen kommt es, wenn der gewählte Firmenname bereits von einer anderen KlG, GmbH oder AG verwendet wird oder der Firmennamen eine täuschende Aussage macht. In diesen Fällen verweigert das Handelsregisteramt die Unternehmenseintragung im Register. Das Geschäft wird somit vom Handelsregisteramt beanstandet und es muss ein neuer Firmenname beim Register angemeldet werden.

Es sind aber auch markenrechtliche Probleme möglich. So kann es sein, dass man nach dem Handelsregistereintrag von einer Rechtskanzlei eine Aufforderung erhält, den Firmennamen wieder zu ändern, weil man geltende Markenrechte von einer anderen Person verletzt. Da das Handelsregister keine markenrechtlichen Abklärungen vornimmt, muss in diesen Fällen beim Handelsregister eine Namensänderung angemeldet werden. Natürlich bleibt einem auch die Möglichkeit die Markenstreitigkeit vor Gericht zu klären. Dieser Weg wird aber aus finanziellen Gründen selten von einem Start-Up gewählt.

Weiter gilt zu definieren, wo das Domizil der Gesellschaft sein wird, was der genaue Zeck des Unternehmens ist und welche Personen welche Funktionen im Unternehmen übernehmen sollen.

Sobald Sie alle diese Entscheidungen und die notwendigen Abklärungen getroffen haben, sind Sie bereit für Schritt 2.

Schritt 2: Gründungsdokumente erstellen und unterzeichnen

Im Zusammenhang mit einer Kollektivgesellschaft (KlG) müssen nun Dokumente erstellt und unterzeichnet werden.

  • Handelsregisteranmeldung

In der Handelsregisteranmeldung werden alle Daten angemeldet die im Register publiziert werden sollen. Dies sind der Firmenname, der Sitz, das Domizil, der Zweck sowie die Personen mit Ihren Funktionen.

  • Domizilannahmeerklärung

Die Domizilannahmeerklärung bestätigt eine allfällige Adresse als c/o-Adresse verwenden zu können.

Schritt 3: Beglaubigung der Unterschrift

Im Zusammenhang mit der Gründung der Kollektivgesellschaft müssen alle Personen die eine Zeichnungsberechtigung erhalten sollen, Ihre Unterschriften beglaubigen lassen. Die Unterschrift kann je nach Kanton auf dem Gemeindeamt, dem Handelsregisteramt oder bei einem Notar beglaubigt werden. Um die Unterschrift zu beglaubigen muss man aber nicht zwingend in der Schweiz sein. Dies kann problemlos auch im Ausland, entweder mit einer Apostille oder einer Überbeglaubigung, gemacht werden.

Schritt 4: Handelsregisteranmeldung

Nach der Unterzeichnung der Anmeldung und der Unterschriftsbeglaubigung kann die Kollektivgesellschaft beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Eintragung angemeldet werden. Normalerweise benötigt das Handelsregisteramt nun ca. 2 bis 3 Wochen bis der Eintrag im Handelsregister publiziert wird.   

Schritt 5: Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse

Nach der Publikation im Handelsregister müssen Sie Ihr Unternehmen, mittels dem kantonalen Fragebogen, bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gründungsablauf bei der Kollektivgesellschaft kann in 5 Schritte aufgeteilt werden.
    • Schritt 1: Entschlussfassung die eigenen Firma zu gründen
    • Schritt 2: Gründungsdokumente erstellen und unterzeichnen
    • Schritt 3: Beglaubigung der Unterschrift
    • Schritt 4: Handelsregisteranmeldung
    • Schritt 5: Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse
  • Um die Kollektivgesellschaft beim Handelsregister anmelden zu können benötigt es folgende Dokumente:
    • Handelsregisteranmeldung
    • Bei c/o-Adresse eine Domizilannahmeerklärung
    • Unterschriftsbeglaubigung

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