Aktiengesellschaft
Die AG kurz und bündig

​Die Aktiengesellschaft, oder kurz AG, ist eine sehr anpassungsfähige Gesellschaftsform. Sie geniesst ein sehr hohes Ansehen und ist eher für mittlere Unternehmen geeignet. Das einfache Übertragen der Anteile machen diese Gesellschaftsform aber auch interessant für kleinere Betriebe.

Die Inhaber, also Aktionäre, der AG haften nicht mit dem privaten Vermögen.
Für die Gründung wird mindestens eine Person benötigt. Dies kann auch ein anderes Unternehmen sein.

Das Gründungskapital kann in Bargeld oder auch in Form einer Sacheinlage einbezahlt werden, d.h. Sie bringen an Stelle von Bargeld einen Sachwert (z.B. Fahrzeug) in die Gesellschaft ein.

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Zahlen und Fakten

Mindestkapital CHF 100’000.- (Teilliberierung möglich: Es müssen mindestens 20%, im Minimum aber CHF 50’000.- bar oder als Sacheinlage eingebracht werden)
Gründungskosten Handelsregisteramt: CHF 700.- bis 900.-
ggf. Sacheinlageprüfung: CHF 500.- bis 1’000.-
Fasoon: CHF 0.- bis 490.-
Haftung Keine persönliche Haftung
Verhältnis der Aktionäre zueinander Ein Aktionärsbindungsvertrag erlaubt diverse Regelungen und Absicherungen
Verwaltungsrat Ein Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz notwendig
Name Frei wählbar
Sozialversicherungen Werden benötigt: Mitarbeitende Aktionäre werden wie Angestellte behandelt
Buchführung Doppelte Buchhaltung notwendig

 

Weiterführende Informationen

Grundlagen zur AG

Die Gründung einer AG

Organisation einer AG

Steuern und Finanzen

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