Welche ist die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften

Mit welcher Rechtsform soll ich meine Idee umsetzen? Um diese Frage beantworten zu können, spielen viele Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel, wie viel Kapital du zur Verfügung hast oder mit wie vielen Mitinhabern du gründen wirst. Zudem spielt die Frage der Haftung auch eine wichtige Rolle, denn diese variiert je nach Rechtsform und Vorhaben. Die häufigsten Rechtsformen in der Schweiz sind die Aktiengesellschaft, GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Einzelfirma und die Kollektivgesellschaft. Die Rechtsformen haben alle Vor- bzw. Nachteile. Welche dies sind, zeigen wir dir in diesem Blog-Beitrag.  

 

Die Rechtsform 

Eine Rechtsform ist eine gesetzlich festgelegte Struktur, die ein Unternehmen oder eine Organisation annehmen kann. Die Wahl der Rechtsform bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den zukünftigen Handlungsspielraum des Unternehmens beeinflussen. Die Rechtsform hat personelle, finanzielle, steuerliche und rechtliche Konsequenzen und beeinflusst Aspekte wie Haftungsrisiko, Geschäftspartner, Kapitalbeschaffung, Steuern und Rechnungslegung. 

 

Warum muss ich mich für eine Rechtsform entscheiden? 

Ein Unternehmen ohne entsprechende Rechtsform gibt es nicht. Sobald du ein Unternehmen gründen möchtest, musst du dich für eine entscheiden. Wenn du keine Angaben zur Rechtsform machst und dich auch nicht im Handelsregister anmeldest, dann gehen die Behörden davon aus, dass es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Einzelfirma handelt. Es kann auch sein, dass gewisse Vorhaben (wenn du im Team gründest) als einfache Gesellschaft betrachtet werden.  

 

Welche Rechtsformen gibt es? 

In der Schweiz gibt es eine überschaubare Anzahl an Rechtsformen, aus denen du auswählen kannst. Sie lassen sich in diese beiden Kategorien aufteilen: Personen- und Kapitalgesellschaften.  

Personengesellschaften: 

  • Einzelfirma 
  • KLG (Kollektivgesellschaft) 
  • KmG (Kommanditgesellschaft) 

Kapitalgesellschaft: 

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
  • AG (Aktiengesellschaft) 

 

Verteilung der Rechtsformen in der Schweiz (2022)  

19’877 GmbH
16’020 Einzelfirmen
9’927 Aktiengesellschaften
1’313 Kollektivgesellschaften
(Quelle: SHAB) 

 

Ist Freelancer eine Rechtsform? 

Im Zusammenhang mit der Rechtsform gibt es ein paar Missverständnisse. Der «Freelancer» wird oft als «Selbständige Person» angesehen, obwohl es diese Form gar nicht gibt. Man hört auch, dass Personen sagen, Sie seien nicht Angestellte sondern eben Freelancer. Diesen Begriff gibt es so nicht nach schweizerischem Gesetz, d.h. entweder ist eine Person bei einem Unternehmen angestellt oder ist als Einzelfirma selbständig.  

 

Personen- und Kapitalgesellschaften im Überblick 

Der wichtigste Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften liegt darin, dass für die Schulden der Gesellschaft bei den Erstgenannten die Inhaber persönlich haften. Bei Kapitalgesellschaften haftet grundsätzlich nur das Vermögen der Gesellschaft für die Schulden, d.h. im schlimmsten Fall ist die Kapitaleinlage, welche bei der Gründung bezahlt wurde, weg. 

Für die Gründung einer Einzelfirma bzw. einer Personengesellschaft braucht es kein Startkapital, d.h. es muss kein Geld bei einer Bank hinterlegt werden. Der administrative Aufwand für die Gründung sowie für den laufenden Betrieb ist bei Einzelfirmen bzw. Personengesellschaften überschaubar.  

Gründer von Kapitalgesellschaften müssen für die Gründung ihres Unternehmens ein Mindestkapital aufbringen. Dieses beträgt bei der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) CHF 20’000.- und bei der AG (Aktiengesellschaft) CHF 100’000 (wobei nur CHF 50’000 eingezahlt werden müssen). Der Aufwand für die Gründung und auch die Gründungskosten sind hier höher als bei den Personengesellschaften. Zudem ist administrative Aufwand für den laufenden Betrieb höher. 

Ein Vorteil der Kapitalgesellschaften ist, dass die Geschäftsführung nicht zwingend bei den Inhabern liegt. Es können somit auch Drittpersonen mit diesen Aufgaben betraut werden. Ausserdem ist die Beteiligung von weiteren Personen bei Kapitalgesellschaft viel einfacher als bei Personengesellschaften. 

 

Darauf musst du bei der Rechtsform achten 

Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder Aktiengesellschaft. Welche für dich die richtige Rechtsform ist, lässt sich nicht so einfach beantworten. Zu viele Kriterien spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Auswertung der Gründungen aus dem SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) zeigt, dass die GmbH (Gesellschaft mi beschränkter Haftung) sowie die Einzelfirma in der Schweiz am beliebtesten sind. Dreiviertel aller Gründungen in der Schweiz entfallen auf eine dieser beiden Rechtsformen.  

Der finanzielle Aufwand sowie der entsprechende Zeitaufwand für die Gründung variieren von Rechtsform zu Rechtsform.  

Einzelfirmen müssen sich erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 im Handelsregister eintragen lassen. Warum ein solcher Eintrag schon früher Sinn macht, kannst du hier nachlesen: Soll ich die Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen? Unter 100’000 Umsatz genügt eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse als Selbständigerwerbender. Diese Anmeldung ist kostenlos. Kostenpunkt für die Anmeldung beim Handelsregister ca. CHF 200.-. Gegründet ist die Einzelfirma ab Tätigkeitsbeginn, also sofort. 

Kollektivgesellschaften müssen sich immer im Handelsregister eintragen lassen. Kostenpunkt für die Anmeldung ca. CHF 300.-. Die Kollektivgesellschaft gilt als gegründet, wenn du und deine Geschäftspartner einig sind, d.h. in der Regel mit Abschluss des Gesellschaftervertrages.  

Die GmbH bzw. Aktiengesellschaft benötigen für die Gründung einen Notar, welcher eine öffentliche Urkunde erstellt. Die Kosten dafür variieren stark und können zwischen CHF 600 und CHF 3’000 liegen. Aus diesem Grund macht es Sinn, mit einem Gründungsportal wie Fasoon zu gründen, wo die Notarkosten im günstigen Gründungspreis enthalten sind. Eine Kapitalgesellschaft gilt als gegründet, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist. Das Handelsregister benötigt in der Regel ca. zwei Wochen für die Bearbeitung der Gründung. Mit Fasoon kannst du die Wartezeit verkürzen und inzwischen auch mit digitalen Unterschriften gründen, was den Prozess noch schneller macht. 

Neben den Gründungskosten gibt es noch weitere Punkte, welche beachtet werden müssen. Hier eine Entscheidungshilfe: 

  1. Inhaber: Gründest du alleine oder mit weiteren Personen?
  2. Haftung: Kannst und willst du mit deinem Privatvermögen haften? 
  3. Firmenname: Willst oder musst du frei sein bei der Wahl des Firmennamens? 
  4. Buchhaltung: Bist du bereit, eine umfangreichere Buchhaltung zu führen? 
  5. Kapital: Kannst du eigenes Geld einbringen und zukünftig das Kapital einfach erhöhen? 
  6. Fremdkapital: Bist du auf Bankkredite angewiesen? 

 

Einzelgründung vs. Gründung im Team

Möchtest du deine Firma alleine gründen und somit die alleinige Verantwortung haben, kommt grundsätzlich die Einzelfirma, GmbH oder AG in Frage. Das bedeutet jedoch nicht, dass du alles alleine machen müsst. Sie können bei jeder dieser drei Rechtsformen Mitarbeiter einstellen und auch im Handelsregister weitere zeichnungsberechtigte Personen eintragen lassen. Sollte dabei aber auch noch die persönliche Haftung eingegrenzt werden, dann ist die GmbH bzw. AG die richtige Rechtsform für dich.  

Wenn du mit weiteren Personen ein Unternehmen gründen möchtest, ist die Kollektivgesellschaft sowie ebenfalls eine GmbH oder AG möglich. Ein Gründerteam ist auch bei Fremdkapitalgebern beliebt, da in der Regel mehr Power, mehr Know-how und mehr Kapital vorhanden ist und das entsprechende unternehmerische Risiko besser verteilt werden kann. 

Es gilt zu beachten, dass mit der Grösse des Teams auch der interne Abstimmungsbedarf wächst. Es ist somit ratsam ein Gesellschaftervertrag aufzusetzen, welcher die Rechte und Pflichten regelt, sowie was passiert, wenn jemand aus dem Unternehmen ausscheidet. Dieser Vertrag kann mit einem Ehevertrag verglichen werden. Bei der Aktiengesellschaft spricht man in der Regel vom Aktionärsbindungsvertrag bei der GmbH bzw. KLG vom Gesellschaftervertrag. Diese Verträge sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, sind aber sehr zu empfehlen. Du kannst solche Verträge mit unserem Online Vertragsgenerator schnell, einfach und kostengünstig erstellen. 

 

Willst du mit deinem Privatvermögen haften? 

Jedes Unternehmen muss für seine Schulden selbst aufkommen. Wer die Haftung für diese Schulden übernimmt, wenn das Unternehmen diese nicht mehr bezahlen kann, hängt von der Rechtsform ab.  

Es gilt bei der Gründung abzuwägen, wie hoch das finanzielle Risiko ist. Kann es sein, dass ein Ereignis eintritt, welches zum Total-Verlust führen kann? Kannst oder willst du die Schulden persönlich begleichen oder soll die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt sein? Diese beiden Fragen müssen unbedingt vor der Gründung beantwortet werden können. 

Es gilt dabei zu ergänzen, dass eine GmbH oder auch eine Aktiengesellschaft Sie nicht immer vor der persönlichen Haftung bewahrt. Schulden in Zusammenhang mit den Sozialversicherungen (AHV), Mehrwertsteuer oder auch der Verrechnungssteuer können bei einer Kapitalgesellschaft persönlich von der Geschäftsführung zur Bezahlung verlangt werden. Vor allem die AHV ist in diesen Fragen sehr strikt und kennt kein Pardon. Zudem kann zum Beispiel auch die Verschleppung eines Konkurses bei Überschuldung der Gesellschaft zu einer persönlichen Haftung führen.  

Bei der Kollektivgesellschaft ist die Haftung wie folgt: Dort haften die Gesellschafter solidarisch für die Schulden, d.h. der Gläubiger kann die Bezahlung der Schulden vom solventesten Gesellschafter verlangen. Dieser ist dann selbst verantwortlich, dass er den Schaden von seinen Geschäftspartnern zurückerhält.  

 

Firmennamen und Rechtsform 

Die Wahl der Rechtsform hat auch Auswirkung auf den Firmennamen. So muss eine Einzelfirma z.B. den Nachnamen des Inhabers im Firmennamen enthalten.  

Grundsätzlich sind aber bei sämtlichen Rechtsformen Fantasiebezeichnungen möglich. Allerdings muss die Rechtsform entsprechend angegeben werden, um die Haftungsverhältnisse deutlich zu machen. Weitere Infos dazu erhältst du in folgendem Beitrag: Der Firmenname – darauf musst du achten. 

 

Einfache oder doppelte Buchhaltung

Die Wahl der Rechtsform hat auch einen Einfluss auf die Administration des laufenden Betriebes. Während bei einem Einzelunternehmen bzw. Kollektivgesellschaft mit Jahresumsatz von weniger als CHF 500’000 eine einfache Buchhaltung genügt, müssen die GmbH und Aktiengesellschaft immer eine doppelte Buchhaltung führen. 

Eine einfache Buchhaltung kann vereinfacht gesagt, eine Excel-Liste mit sämtlichen Einnahmen und Ausgaben sein. Eine doppelte Buchhaltung besteht aus einer kompletten Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 500’000 müssen ebenfalls eine Bilanz und Erfolgsrechnung erstellen. 

 

Kapitalbeschaffung und Fremdkapital 

Das benötigte Kapital während der Gründung und des zukünftigen Geschäftsbetriebes, spielt eine wichtige Rolle. Die Beschaffung des Kapitals ist ein wichtiger Teil der unternehmerischen Planung. Welche Rechtsform bezüglich Kapital die Richtige ist, hängt davon ab, ob du eher auf eine Bankfinanzierung, auf private Geldgeber oder auf dein Erspartes setzt, wie viel Kapital du zum starten hast und ob du in der Zukunft Investoren benötigst.  

Bei Banken ist es oft so, dass sie Kapitalgesellschaft bevorzugen. Des Weiteren werden in der Regel mindestens zwei Jahresabschlüsse benötigt, um Fremdkapital beantragen zu können. 

Investoren bevorzugen erfahrungsgemäss die Aktiengesellschaft, da es bei dieser Rechtsform am einfachsten ist, Beteiligungen zu kaufen oder zu veräussern. 

Wie bereits erwähnt, benötigen die Kapitalgesellschaften bei der Gründung ein bestimmtes Gründungskapital. Die GmbH muss mit mind. CHF 20’000 ausgestattet werden und die Aktiengesellschaft mit mind. CHF 100’000 wobei nur CHF 50’000 eingezahlt werden muss. Alternativ kann dieses Kapital auch in Sachwerten eingebracht werden. In diesem Fall spricht man von einer qualifizierten Gründung. Der Sachwert muss von einem Revisor geprüft werden und dieser muss zuhanden der Gründer eine Prüfungsbestätigung abgeben. Bei der qualifizierten Gründung fallen in der Regel weitere Gründungskosten in der Höhe von CHF 500 bis CHF 1’500 für den Revisor an.  

In der folgenden Tabelle sind die gängigen Rechtsformen mit den wichtigsten Kriterien nochmals aufgeführt: 

  Einzelfirma  KLG  GmbH  AG 
Einzelgründung  Ja  Nein  Ja  Ja 
Teamgründung  Nein  Ja  Ja  Ja 
Pers. Haftung  Ja  Ja  Nein  Nein 
Firmennamen  … + «Nachname»  … + KLG  … + GmbH  … + AG 
Buchhaltung  Einfache  Einfache  Doppelte  Doppelte 
Kapital  Nein  Nein  CHF 20’000  CHF 50’000 

Weitere Informationen dazu, erhältst du auch in unserem Rechtsformenvergleich. 

 

Fazit 

Die Frage nach der richtigen Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab. Es gibt dafür auch nicht eine korrekte Lösung. Erfreulicherweise ist es immer möglich im Verlaufe der Zeit die Rechtsform zu ändern, d.h. von einer Personengesellschaft z.B. in eine Kapitalgesellschaft zu wechseln oder auch von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft. Die Wahl der Rechtsform muss für dich als Gründer:in im aktuellen Moment richtig sein und sich auch richtig anfühlen. Es ist aber immer ratsam, sich frühzeitig mit einer möglichen Anpassung der Rechtsform auseinander zu setzen. Ziele und damit Bedürfnisse verändern sich und auch die Ansprüche allfälliger Fremdkapitalgeber oder auch Inhaber ändern sich.  

Am wichtigsten ist es für angehende Unternehmer:innen, ein funktionierendes Geschäftsmodell zu entwickeln und früh zu testen, ob eine Geschäftsidee überhaupt auf Interesse stösst. Darauf basierend ist die passende Rechtsform zu wählen und gegebenenfalls anzupassen.

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