Vorteile und Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung bei Startups

Bei der Rekrutierung von Talenten stehen Kleinunternehmen und Startups in Konkurrenz mit grösseren Unternehmen. Mit deren hohen Fixgehältern mitzuhalten, ist für die meisten von ihnen aber schwierig. Da sie trotzdem auf kluge Köpfe angewiesen sind, ist das Modell der Mitarbeiterbeteiligung eine Ausweichmöglichkeit: Anstatt ihnen höhere Jahresgehälter zu zahlen, werden Angestellte an der idealerweise schnell wachsenden Gesellschaft beteiligt.

Neben der Möglichkeit, schnell Verantwortung übernehmen zu können und einen hohen Gestaltungsspielraum zu haben, ist dies ein möglicher Vorteil von ambitionierten Jungunternehmen. Mitarbeiterbeteiligungen leisten einen Beitrag zur Schonung der Liquidität und des Kapitals, welches in frühen Phasen eines Unternehmens oft mehrheitlich in Forschung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen fliesst.

Der Mitarbeitende wird durch die Abgabe von Beteiligungsrechten an seinem Arbeitgeber beteiligt. Er erhält so zwei Rollen: Er ist Eigentümer und Mitarbeiter zugleich. Damit entsteht in der Regel eine engere Bindung und es erfolgt eine Annäherung der Interessen des Mitarbeiters an diejenigen der übrigen Teilhaber:innen.

 

Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt zwei Arten von Mitarbeiterbeteiligungsplänen: ESOP und PSOP. ESOP ist die Abkürzung für Employee Stock Ownership Plan. Unter diesen Sammelbegriff fallen die verschiedenen Beteiligungsmodelle, die das Ziel haben, Mitarbeiter am Kapital eines Unternehmens teilhaben zu lassen. Ein Phantom-Aktienoptionsplan (PSOP) ist ein Bonusprogramm mit der Wirkung eines tatsächlichen Aktienoptionsplans, ohne tatsächliche Aktien auszugeben. Ein Phantom Stock berechtigt zur Auszahlung einer Dividende, im Unterschied zur Aktie handelt es sich aber nicht um eine Beteiligung am Eigenkapital des Arbeitgebers.

Bei der echten Mitarbeiterbeteiligung sind nicht nur Aktien denkbar, sondern auch andere Beteiligungspapiere wie Partizipationsscheine, Stammanteile an einer GmbH oder Genossenschaftsanteile.

Neben den bereits erwähnten, gibt es auch noch folgende Formen, um Mitarbeitende mit einem Bonus zu belohnen: Stock Appreciation Rights berechtigen Mitarbeitende, den Wertzuwachs des Basistitels zu einem späteren Zeitpunkt vom Arbeitgeber ausbezahlt zu erhalten. Bei Co-Investments werden Mitarbeitende erst bei einem Exit entschädigt (z. B. bei einem Börsengang oder Verkauf des Unternehmens).

 

Kurz zusammengefasst, gibt es zwei Formen der Mitarbeiterbeteiligung: Die echte und unechte Beteiligung. Bei der echten Mitarbeiterbeteiligung werden Mitarbeitende im Ergebnis am Eigenkapital beteiligt. Die Beteiligung kann direkt oder auch indirekt in Form von Optionen erfolgen. Bei einer unechten Mitarbeiterbeteiligung erhält der Mitarbeiter im Ergebnis keine Beteiligung am Eigenkapital (zum Beispiel PSOP oder Stock Appreciation Rights).

 

Worauf muss man achten?

Unsere Treunand-Partnerin OBT AG hat dazu ein Merkblatt verfasst: Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups.

Sie schreibt dazu:

«Beteiligungsrechte führen zu zusätzlichen Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers und sind häufig einkommenssteuerrechtlich relevant. Die Mitwirkungs- und Bescheinigungspflichten der Arbeitgeber sind im Kreisschreiben 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen » (KS 37) der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) geregelt. Darin wird auch zwischen «echten» und «unechten» Mitarbeiterbeteiligungen unterschieden. Das steuerbare Erwerbseinkommen, das dem Arbeitnehmer im entsprechenden Kalenderjahr aus Mitarbeiterbeteiligungen zugeflossen ist, ist in Ziffer 5 des Lohnausweises auszuweisen. Grundsätzlich entspricht das Erwerbseinkommen der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Abgabe- bzw. Erwerbspreis der Beteiligung.»

Bei nicht börsenkotierten Mitarbeiteraktien muss ersichtlich sein, aus welcher Transaktion sich der ausgewiesene Verkehrswert ableitet. Die ESTV hat das KS 37 bezüglich der Ermittlung des Verkehrswertes per 1. Januar 2021 aktualisiert. Seither gilt die vereinfachte Formel der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) als Instrument, um den Formelwert eines Unternehmens zu bestimmen. Die Formel ist ebenfalls im Merkblatt von OBT zu finden.

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