Die Sozialversicherungen bilden die Basis der sozialen Absicherung in der Schweiz. Wer ein Unternehmen gründet, übernimmt nicht nur Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch für die soziale Absicherung der eigenen Person und der Mitarbeitenden.
Dieser Beitrag vermittelt dir als Gründer:in einen Überblick über die Struktur des Schweizer Systems, deine Pflichten als Arbeitgeber:in und wichtige Punkte für Selbstständige.
Das Drei-Säulen-System – das Schweizer Vorsorgeprinzip
Die Schweizer Alters- und Risikovorsorge basiert auf drei getrennten Säulen, die sich gegenseitig ergänzen.
1. Säule – Staatliche Vorsorge (AHV/IV/EO)
Die erste Säule bildet die Grundlage der sozialen Sicherheit. Sie ist für alle in der Schweiz lebenden oder arbeitenden Personen obligatorisch und deckt das Existenzminimum im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall ab. Die wichtigsten Komponenten sind:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): Sie zahlt Renten im Alter sowie an Hinterbliebene.
- IV (Invalidenversicherung): Sie unterstützt bei Erwerbsunfähigkeit mit Eingliederungsmassnahmen und Renten.
- EO (Erwerbsersatzordnung): Sie kompensiert den Erwerbsausfall bei Militär- oder Zivildienst sowie bei Mutterschaft oder Vaterschaft.
Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen tragen die Beiträge gemeinsam. Für Selbstständige wird der Beitrag je nach Einkommen abgestuft berechnet.
Details zur AHV
Die AHV ist eine Versicherung, welche das wegfallende Einkommen im Alter oderTodesfall teilweise ersetzt. Sie ist damit der bedeutendste Pfeiler der sozialenVorsorge in der Schweiz. Für den Bezug der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen sind die Ausgleichskassen zuständig. Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung. Dies bedeutet, dass alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen über die AHV versichert sind.
Für erwerbstätige Personen beginnt die Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Für nicht erwerbstätige Personen ab dem 1. Januar nach dem 20.Geburtstag. Die Beitragspflicht besteht so lange, bis das ordentliche Rentenalt erreicht wird.
Wichtig: Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Leistungen führen.
Details zur IV
Das oberste Ziel der Invalidenversicherung ist es, die gesellschaftliche und berufliche Wiedereingliederung behinderter Personen so weit zu fördern, dass sie ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus eigener Kraft bestreiten und ein möglichst unabhängiges Leben führen können.
An erster Stelle der Leistungen stehen deshalb die Eingliederungsmassnahmen. Sie Sdienen dazu, die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich zu verbessern oder zu erhalten. Die behinderten Personen sollen möglichst weiterhin erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich tätig bleiben können.
Erst an zweiter Stelle steht die Invalidenrente, wenn trotz allfälliger Eingliederungsmassnahmen eine dauernde Erwerbsunfähigkeit besteht.
2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG)
Die zweite Säule ergänzt die AHV-Leistungen und zielt darauf ab, den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Pflichtversichert sind Arbeitnehmende, die jährlich mehr als CHF 22’680 verdienen. Die Beiträge richten sich nach dem Alter und werden ebenfalls zwischen Arbeitgeber:in und Mitarbeitenden geteilt. Zusätzlich werden Risiken wie Tod und Invalidität abgedeckt.
Arbeitnehmer, welche einen Jahreslohn von mehr als CHF 22’680 erzielen, sind ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag obligatorisch für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag sind sie auch für das Alter versichert. Zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von CHF 26’460 (Koordinationsabzug) bis und mit CHF 90’720. Dieser Teil, also CHF 64’260, wird koordinierter Lohn genannt.
3. Säule – Private Vorsorge
Die dritte Säule ist freiwillig, bietet aber bedeutende Vorteile – insbesondere für Selbstständige, die nicht in der 2. Säule versichert sind. Beiträge in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und bieten so eine steuerliche Entlastung bei gleichzeitiger Alterssicherung.
Tipp: Wer nicht BVG-versichert ist (z. B. Selbstständige ohne Angestellte), darf bis zu CHF 36’288 jährlich in die Säule 3a einzahlen.
Aktuelle Beitragssätze und Grenzwerte (Stand 2025)
Ein zentraler Punkt für die Budgetplanung deines Unternehmens sind die Sozialversicherungsbeiträge. Sie variieren je nach Versicherungsart und Beschäftigungsform.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Beitragssätze:
Versicherung | Beitragssatz | Bemerkungen |
AHV | 8.7 % | 4.35 % AN / 4.35 % AG |
IV | 1.4 % | 0.7 % AN / 0.7 % AG |
EO | 0.45 % | 0.225 % AN / AG |
ALV | 2.2 % | Bis CHF 148’200 |
ALV II | 1.0 % | Ab CHF 148’201 aufwärts |
BVG | 7–18 % | Altersabhängig (s. u.) |
Unfallversicherung (UVG) | variabel | Arbeitgeber zahlt BU, AN zahlt NBU |
Beiträge für die BVG betragen (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen):
- 25–34 Jahre: 7 %
- 35–44 Jahre: 10 %
- 45–54 Jahre: 15 %
- 55–65 Jahre: 18 %
Grenzwerte:
- Koordinationsabzug (2025): CHF 26’460
- Max. versicherter Jahreslohn BVG: CHF 90’720
- Max. Säule 3a Beitrag: CHF 7’258 (mit PK) / CHF 36’288 (ohne PK)
Was du als Arbeitgeber:in wissen musst
Sobald du Mitarbeitende beschäftigst, hast du bestimmte Pflichten im Bereich der Sozialversicherungen. Dazu gehören:
- Anmeldung deiner Firma bei der zuständigen Ausgleichskasse
- AHV/IV/EO/ALV: Pflichtbeiträge, die vom Lohn abgezogen und von dir ergänzt werden
- Berufliche Vorsorge (BVG): Verpflichtend ab CHF 22’050 Jahreslohn
- Unfallversicherung (UVG): Obligatorisch, Berufsunfälle vom AG, Nichtberufsunfälle (ab 8h/Woche) vom AN
- Familienzulagen: Du zahlst Beiträge in die Familienausgleichskasse, welche Zulagen an die Mitarbeitenden auszahlt
Wichtig: Versäumnisse in der Anmeldung oder Beitragszahlung können zu Nachforderungen und Bussen führen.
Selbständig? Das musst du wissen
Als Selbständige:r bist du nicht automatisch in allen Sozialversicherungen integriert – deine Eigenverantwortung ist grösser:
- AHV/IV/EO: Obligatorisch, der Beitrag wird je nach Einkommen gestaffelt (Mindestbeitrag CHF 530)
- Keine Arbeitslosenversicherung – im Fall eines Verdienstausfalls bist du nicht abgesichert
- UVG (Unfallversicherung): Nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert über die Krankenkasse
- BVG: Freiwillig über eine Pensionskasse oder Auffangeinrichtung
- 3. Säule: Deine wichtigste Option zur Alterssicherung
Tipp: Kläre bei der Ausgleichskasse deinen Status frühzeitig ab – viele Gründer:innen sind anfangs nicht eindeutig selbstständig oder unselbstständig.
Wichtige Leistungen im Überblick
Die Sozialversicherungen decken eine breite Palette an Lebensrisiken ab:
Versicherung | Leistungen |
AHV | Altersrente, Kinderrente, Witwen-/Waisenrente |
IV | Eingliederungsmassnahmen, Invalidenrenten |
EO | Mutterschafts-/Vaterschaftsentschädigung, Dienstersatz |
ALV | Arbeitslosengeld, Kurzarbeit, Insolvenzentschädigung |
BVG | Altersrente, Invalidenrente, Leistungen an Hinterbliebene |
UVG | Taggeld, Heilkosten, Invalidität, Tod |
Deine nächsten Schritte – Tipps für Gründer:innen
- Plane deine Sozialversicherungsbeiträge ins Budget ein. Sie sind ein fixer Teil deiner Fixkosten.
- Hole dir Beratung. Vor allem bei gemischter Erwerbstätigkeit (z. B. nebenberuflich selbstständig).
- Behalte Fristen im Auge. Melde dich und deine Mitarbeitenden rechtzeitig bei der AHV und den Versicherungen an.
- Nutze die 3. Säule. Sie ist flexibel, steuerlich attraktiv und einfach umsetzbar – auch für Kleinstunternehmen.
Fazit
Das Schweizer Sozialversicherungssystem wirkt auf den ersten Blick komplex – aber es funktioniert stabil, berechenbar und bietet dir eine breite Absicherung. Wichtig ist, dass du dir frühzeitig einen Überblick verschaffst und professionell unterstützt wirst, wenn du nicht weiterkommst. Bei Fasoon helfen wir dir, deine Firma korrekt aufzusetzen und alle Versicherungsfragen im Blick zu behalten.
Weiterführende Links
- www.ahv-iv.ch – AHV/IV/EO erklärt
- www.bsv.admin.ch – Bundesamt für Sozialversicherungen
- www.sfbvg.ch – Stiftung für berufliche Vorsorge
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