Schutz für Ihre Firma und Marke

Sie gründen ein Unternehmen und haben einen einzigartigen Firmennamen, den Sie sich von niemandem wegschnappen oder streitig machen lassen wollen? Oder Sie wollen Produkte oder Dienstleistungen als Marken schützen lassen? Oder beides zusammen? Dann sollten Sie sich mit Firmen- und Markenschutz auseinandersetzen. Wir zeigen die Unterschiede und wie Sie den gewünschten Schutz erreichen.

Die Begriffe

Firmenschutz

Die Firma ist im rechtlichen Sinne der Name des Unternehmens beispielsweise des Einzelunternehmens, der Aktiengesellschaft oder der GmbH. Für die Bildung der Firma bei der Gründung oder bei Firmenänderungen sind im OR Regeln definiert. Eine Firmenbezeichnung, welche die Firmenbildungsregeln verletzt, darf nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Eine Firma ist gemäss Art. 946 und Art. 951 OR geschützt, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist. Bei einem Einzelunternehmen besteht der Schutz lediglich in der Gemeinde des Unternehmenssitzes. Bei allen anderen Gesellschaften erstreckt sich der Schutz auf die ganze Schweiz.

 

Markenschutz

Das Institut für Geistiges Eigentum definiert eine Marke wie folgt: «Eine Marke im rechtlichen Sinn ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen unterscheidet. Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken sein: z.B. Wörter, Buchstabenkombinationen, Zahlenkombinationen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen, Slogans, Kombinationen dieser Elemente, oder auch aus Tonfolgen bestehende akustische Marken.» Kurz zusammengefasst, gibt es die drei Kategorien von Marken: Die Wortmarke, die Bildmarke und die Wort-Bild-Marke, die aus textlichen und grafischen Elementen oder aus grafisch gestalteten Schriftzügen besteht. Markenschutz kann auf Ebene des Firmennamens beantragt werden und/oder auch bestimmte Produkte oder Dienstleistungen umfassen.

 

Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum hat nicht direkt etwas mit Firmenschutz zu tun, kann aber, wenn die Firma auch als Marke geschützt werden soll, direkt damit zusammenhängen. Der Markenschutz ist eines der Schutzrechte von geistigem Eigentum: Die Schutzrechte sind namentlich der Markenschutz, der Patent- und Designschutz und das Urheberrecht. Also alles entscheidende Rechte und Schutzmechanismen, wenn es zumindest um den vorläufigen Schutz von Innovationen geht.

 

Vorgehen

In wenigen Schritten zum Firmenschutz

Um feststellen zu können, ob Ihre geplante Firmenbezeichnung mit einer bereits im Handelsregister eingetragenen kollidiert bzw. bereits eine identische oder ähnliche Firma eingetragen ist, können Sie auf der Firmendatenbank des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister Zefix eine erste Prüfung vornehmen. Der nächste Schritt ist die Wahl der passenden Firma und danach folgt die Eintragung im Handelsregister. Damit tritt der Firmenschutz in Kraft.

 

Schritt für Schritt zum Markenschutz

Beim Markenschutz ist das Vorgehen etwas komplizierter und aufwändiger als beim Firmenschutz. Das Markenrecht entsteht mit der Eintragung im Markenregister. Dieses wird vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern geführt. Um einen Konflikt zwischen einer geschützten Marke und einer Firma zu vermeiden, empfiehlt es sich, beim IGE abzuklären, ob bereits ähnliche oder identische Marken im Markenregister eingetragen sind.

Zeitgleich sollte aus Marketing-Sicht geklärt werden, ob die Internet Domain mit der gewünschten oder eine ähnlich lautende Bezeichnung noch verfügbar ist.

Als nächsten Schritt gilt es die Markenart zu wählen. Für die meisten Unternehmen geht es um eine Individualmarke. Es gibt auch Kollektiv- und Garantiemarken sowie Geografische Marken. Der Markentyp, der als nächstes zu bestimmen ist, definiert wie vorhin schon angesprochen, ob man eine Wort-, Bild- oder kombinierte Wort-/Bildmarke schützen möchte. Damit ist die Vorbereitung aber noch nicht getan, Unternehmen müssen danach genau bestimmen, für welche Waren- und Dienstleistungsklassen, sogenannte Nizza-Klassen, sie ihre Marken eintragen lassen möchten. Die Nizza-Klassifikation ist in insgesamt 45 Klassen untergliedert, davon 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Die Nizza-Klassen heissen übrigens so, nicht etwa weil der Ort als Urlaubsziel so beliebt ist und damit auch für Marken inspirierend wirkt, der Name geht vielmehr auf ein Übereinkommen zurück, das am 15. Juni 1957 auf der diplomatischen Konferenz von Nizza geschlossen wurde.

 

Ist Ihr Unternehmen international tätig?

Dann gilt es noch eine weitere zentrale Frage zu klären: Soll die Marke nur in der Schweiz oder auch international Schutz geniessen? Beim Institut für Geistiges Eigentum in der Schweiz können nationale Marken mit Schutz in der Schweiz angemeldet werden. Mit einem internationalen Verfahren kann der Markenschutz auf zahlreiche weitere Länder ausgedehnt werden. Zuständig für die Registrierung und Verwaltung von internationalen Marken ist die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Für die Anmeldung einer Unionsmarke, die EU-weiten Markenschutz bietet, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zuständig.

 

Special Deal zum Markenschutz: Kennen Sie die Special Deals für unsere Kunden? Auch für den Markenschutz haben wir den passenden Partner und einen Spezialpreis: Die Advokatur 11 unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Eintragung Ihrer Marke beim IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum). Mehr Infos unter Special Deal/Markenschutz

 

Nach der Eintragung

Nach der Eintragung ist die Marke während 10 Jahren vom Anmeldedatum an in der Schweiz geschützt. Nach fünf Jahren (Schonfrist) muss die Marke gebraucht werden, sonst können die Rechte verloren gehen.

 

Mit der Registrierung ist es nicht getan

Es liegt allein am Unternehmen selbst, gegen den Missbrauch von eingetragenen Marken vorzugehen. Es gibt keine Instanz, die die Verwechslungsgefahr oder den Missbrauch von Amtes wegen prüft. Es ist deshalb wichtig, den Markt nach der Eintragung im Auge zu behalten. Es gibt verschiedene Instanzen und Berater, die diese Aufgabe für Unternehmen übernehmen und auch die Marken-Rechte wenn nötig einklagen.

 

Was ist geschützt?

Firmenschutz

Der handelsregisterliche Schutz bezieht sich einzig auf den wörtlichen Inhalt der Firma und nicht auf grafische Besonderheiten der Firma oder des Namens (Design, Logo, etc.). Diese können weder im Handelsregister eingetragen noch firmenrechtlich geschützt werden. Dies sind Elemente, die über den Markenschutz geschützt werden müssen.

Wichtig im Zusammenhang mit der Beurteilung von Firmen ist die Unterscheidung zwischen starken und schwachen Firmenbestandteilen: Schwach sind z.B. die üblichen Hinweise auf die Tätigkeit oder die Rechtsform («Autogarage Meier AG»). Auch Buchstabenkombinationen oder der Sitz kennzeichnen normalerweise nur schwach. Stark sind demgegenüber Phantasiebezeichnungen, da sie die Firma besonders charakterisieren.

 

Markenschutz

Der Markenschutz verleiht dem Inhaber das ausschliessliche Recht, seine Marke zur Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen zu nutzen. Dieses Recht kann zum Beispiel durch Lizenzen weitergegeben werden. Der Markeninhaber kann anderen verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

 

Weiterführende Links:

Viele Infos rund um den Firmenschutz beispielsweise beim Handelsregisteramt Zürich:

https://hra.zh.ch/internet/justiz_inneres/hra/de/eintragen/firmenbezeichnung.html

 

Informationen rund um Firmenrecherche und Firmenschutz auf der Seite des Justizdepartements/EJPD:

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/handelsregister/firmenrecherche.html

 

Der Zefix, der zentrale Firmenindex des Eidg. Amt für das Handelsregister ist die erste Anlaufstelle, um herauszufinden, ob eine Firma schon besteht:

https://www.zefix.admin.ch/

 

Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum mit allen Infos zum nationalen und internationalen Markenschutz:

https://www.ige.ch/de/etwas-schuetzen/marken.html