Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft kurz und bündig
Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Diese Rechtsform eignet sich vor allem für personenbezogene Unternehmen.
Die Gesellschafter der Kollektivgesellschaft haften mit dem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.
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Zahlen und Fakten
| Mindestkapital | keines |
| Gründungskosten | Handelsregisteramt: CHF 200.- bis 300.- Fasoon: CHF 150.- |
| Haftung | Persönliche Haftung der Gesellschafter |
| Verhältnis der Gesellschafter zueinander | Ein Gesellschaftervertrag kann gewisse Punkte regeln (z.B. Gewinn- und Verlustverteilung) |
| Name | Fantasiebezeichnung + KLG |
| Sozialversicherungen | Selbständigerwerbend, d.h. AHV-Abzug über Gewinn der Gesellschaft |
| Buchführung | Doppelte Buchhaltung ab CHF 500’000.- Umsatz im Jahr |
Weiterführende Informationen
Grundlagen zur Kollektivgesellschaft
- Eine Kollektivgesellschaft gründen – einfach erklärt: Alles was du zur KLG wissen musst.
- Ist die Kollektivgesellschaft die passende Rechtsform für Sie?
Die Gründung einer Kollektivgesellschaft
Steuern und Finanzen
- Der Vorbezug der Beruflichen Vorsorge für die Gründung einer Firma
- Wie funktioniert die Besteuerung bei der Kollektivgesellschaft?
- Sozialversicherungen in der Schweiz – ein Überblick
In unserem Blog findest du weitere Infos dazu:
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