Die Rechtsform der Einzelfirma wird oft als Einstieg in die Selbständigkeit gewählt. Sie ist schnell und kostengünstig gegründet, zudem ist kein Kapital notwendig. Die Einzelfirma eignet sich für Unternehmer, die noch nicht sicher sind, ob das Geschäftsmodell funktioniert und einfach probieren möchten oder Personen, die keine Haftungsrisiken haben.
Der Inhaber der Einzelfirma muss nicht zwingend in der Schweiz wohnen. Für allfällige Schulden der Gesellschaft haftet der Inhaber persönlich mit seinem Vermögen.
An einer Einzelfirma kann immer nur eine Person beteiligt sein.
Mindestkapital | keines |
Gründungskosten | Handelsregisteramt: CHF 200.- bis 300.- Fasoon: CHF 100.- |
Haftung | Persönliche Haftung des Inhabers |
Wohnort des Inhabers | Kann im Ausland wohnen (kantonal unterschiedliche Regelungen) |
Name | Fantasiebezeichnung + Nachname des Inhabers |
Sozialversicherungen | Selbständigerwerbend, d.h. AHV-Abzug über Gewinn der Gesellschaft |
Buchführung | Doppelte Buchhaltung ab CHF 500’000.- Umsatz im Jahr |
Weiterführende Informationen zur Einzelfirma
In unserem Beitrag: Deine eigene Einzelfirma gründen – einfach erklärt / Alles was du zur Einzelfirma wissen musst, haben wir übersichtlich für dich zusammengefasst, was du über die Gründung einer Einzelfirma wissen solltest.
Weitere Infos zum Gründen findest du hier:
- Fasoon-Blog zum Lesen
- Gründer-Podcast zum Hören
- Videos für Gründer:innen zum Sehen
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Der Gründungsablauf bei der Einzelfirma (EF) mit Handelsregistereintrag kann in 5 Schritte unterteilt werden. Die eigentliche Gründungphase beginnt mit dem Fassen des Entschlusses, eine Firma zu gründen und den damit verbundenen Überlegungen und gegebenenfalls auch Beratungen. Anschliessend werden alle notwendigen Dokumente erstellt, unterzeichnet, und für die Anmeldung beim Handelsregister eingereicht.