Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmensformen

Wir werden immer wieder zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Gesellschaftsformen (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH und AG) gefragt. In diesem Beitrag könnt ihr euch eine einfache Übersicht dazu verschaffen.

Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaft

Bei Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaft sind die In- und Teilhaber des Unternehmens Steuersubjekte, d.h. sie versteuern den Unternehmensgewinn zusammen mit dem übrigen Einkommen persönlich. Aus dieser Zurechnung des Einkommens und Vermögens des Personenunternehmens zum In- bzw. Teilhabern ergeben sich hauptsächlich folgende Vor- und Nachteile:

Vorteile

  • Der Unternehmensgewinn und das Vermögen des Unternehmens werden nur einmal auf Stufe Inhaber besteuert. Aus diesem Grund entsteht keine wirtschaftliche Doppelbelastung.
  • Geschäftsverluste können mit dem übrigen Einkommen verrechnet werden. Reicht dies nicht aus, so können die Verluste auch mit Erträgen aus den nächsten Steuerperioden verrechnet werden.
  • Das Gründen einer Personengesellschaft verursacht keine steuerlichen Gründungskosten und die Gründung selbst verursacht nur sehr geringe Kosten (ca. CHF 200.- bis CHF 300.-).
  • Für die Gründung ist kein Kapital erforderlich.
  • Die Wahl einer Revisionsstelle ist nicht obligatorisch.
  • Die doppelte Buchhaltung ist erst bei einem Jahresumsatz von CHF 500’000.- obligatorisch.
  • Der Inhaber muss nicht zwingend in der Schweiz wohnen (kantonale Unterschiede vorhanden).

Nachteile

  • Der gesamte Unternehmensgewinn untersteht im Zeitpunkt der Erzielung der Einkommenssteuer mit einem Höchstsatz von 40%. Ein Aufschub der Steuerlast ist nicht möglich.
  • Die bezahlten Steuern können nicht vom Gewinn abgezogen werden.
  • Ein Verkauf des Unternehmens führt zu einer Realisierung stiller Reserven und somit zu einer Besteuerung.
  • Auf dem gesamten Unternehmensgewinn muss AHV bezahlt werden (maximal 10%).
  • Die Inhaber einer Personengesellschaft haften persönlich mit ihrem Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.
  • Kollektivgesellschaften benötigen zwingend mindestens 2 Gesellschafter.
  • Der Name der Einzelfirma kann nicht frei gewählt werden, der Nachname des Inhabers muss darin enthalten sein.
  • Die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft hängt von der persönlicheren Kreditwürdigkeit ab.

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften stellen ein eigenes Steuersubjekt dar und entrichten die Gewinn- und Kapitalsteuer. Die Anteilsinhaber unterliegen für die ausgeschütteten Dividenden der Einkommens- und Gewinnsteuer. Auf die Dividende muss zudem noch die Verrechnungssteuer von 35% bezahlt werden, welche mit der privaten Steuererklärung wieder vollumfänglich zurückerstattet wird.

Vorteile

  • Der Unternehmensgewinn kann im Unternehmen behalten (thesauriert) werden.
  • Die Gewinnsteuern für Unternehmen sind verhältnismässig gering.
  • Dividenden werden bevorzugt mit einem tieferen Satz besteuert.
  • Der Verkauf des Unternehmens führt grundsätzlich zu einem steuerfreien Kapitalgewinn.
  • Die bezahlten Steuern können der Erfolgsrechnung belastet werden und führen somit zu einem tieferen Gewinn.
  • Dividenden unterliegen nicht den Sozialabgaben.
  • Grundsätzlich haftet nur das Vermögen der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten.
  • Eine Kapitalgesellschaft kann von einer Person gegründet werden.
  • Der Name der Gesellschaft kann frei gewählt werden (Zusatz von GmbH oder AG ist notwendig).

Nachteile

  • Dividenden unterliegen neben der Gewinnsteuer im Unternehmen auch der privaten Einkommenssteuer (wirtschaftliche Doppelbelastung). Die Teilbesteuerung mildert die Steuerbelastung.
  • Unternehmensverluste können nicht mit dem privaten Einkommen verrechnet werden.
  • Die Abgrenzung zwischen dem Unternehmen und dem Inhaber muss strikt eingehalten werden. Wenn der Inhaber z.B. eine Leistung vom Unternehmen bezieht (ein Produkt oder eine Dienstleistung) muss diese zum gleichen Preis wie bei einem anderen Kunden in Rechnung gestellt werden. Dies führt teilweise zu Dokumentationsaufwand und damit zu höheren Kosten.
  • Dividenden unterliegen der Verrechnungssteuer. Dies ist immer dann ein Nachteil, wenn die Inhaber im Ausland wohnen, denn diese können die Verrechnungssteuer nur gestützt auf die Doppelbesteuerungsabkommen und meistens nur teilweise zurückfordern.
  • Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich auf den ausgegebenen Aktien bzw. Stammanteilen die Emissionsabgabe geschuldet. Es besteht aber eine Freigrenze von CHF 1’000’000.-.
  • Die Gründung einer Kapitalgesellschaft kostet mehr als die Gründung einer Personengesellschaft.
  • Es ist Startkapital in der Höhe des Aktien- bzw. Stammkapitals notwendig. Dieses steht der Unternehmung nach der Gründung aber zur Verfügung.
  • Die Gesellschaft ist Verpflichtet eine Revisionsstelle zu wählen bei mehr als 10 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt.
  • Eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz Schweiz ist für die Gründung notwendig.

(Update: 29.03.2023)

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