Die AG einfach erklärt

Das Wichtigste zur Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine wichtige Rechtsformen der Schweiz, die vor allem von mittelständischen und grossen Unternehmen gewählt wird. Aber auch viele Start-Ups setzen von Anfang an auf diese Rechtsform. Für wen eignet sich die AG? Welcher Firmenname ist möglich? Wer kann Verwaltungsrat sein? Wie sieht es mit der Haftung aus? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie kurz und bündig was Sie darüber wissen müssen.

Im Anschluss an den Artikel finden Sie eine Tabelle mit den wichtigsten Angaben in Kürze.

Einleitung

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und gilt als typische Rechtsform von Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf. Sie eignet sich für fast alle Arten von Unternehmen, welche gewinnorientiert sind.

Die AG ist in der Schweiz mit rund ca. 112’000 Unternehmen die am häufigsten gewählte Rechtsform bei den Kapitalgesellschaften. Ihre Beliebtheit hat sie aufgrund von Vorteilen bei der Haftung und bei den Kapitalvorschriften, welche auch für Kleinunternehmen interessant sind.

Vorteile

Die AG hat diverse Vorteile:

  • Die AG trennt Privat- und Geschäftsvermögen.
  • Die Haftung beschränkt sich auf das einbezahlte Aktienkapital.
  • Die Aktien sind einfach handelbar.
  • Die Kreditwürdigkeit einer AG ist tendenziell hoch.
  • Mit der Aufspaltung der Gewinne (die Löhne der Inhaber werden als Ausgabe für die AG verbucht) lässt sich die Spitze der progressiven Besteuerung brechen.
  • Die Gewinne aus dem Verkauf der Gesellschaft sind steuerfrei.
  • Die Inhaber der AG sind anonym.

Nachteile

Hier die Nachteile der AG:

  • Die Geschäftsführung haftet privat, wenn fahrlässig oder strafbar gehandelt wird.
  • Wirtschaftliche Doppelbelastung: Der Gewinn wird in der AG besteuert und die Dividende wird beim Inhaber besteuert. Lesen Sie mehr zum Thema «Lohn oder Dividende»
  • Die Gründungskosten sind höher als bei einer Personengesellschaft.
  • Zur Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000.- nötig, wovon mindestens die Hälfte einbezahlt werden muss.
  • Die Verwaltungskosten (Protokolle, Generalversammlung, Steuerformulare usw.) sind relativ hoch.

Firmenname

Jeder Firmenname kann neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt Angaben zu den Personen oder der Natur des Unternehmens oder auch Fantasiebezeichnungen enthalten, sofern diese der Wahrheit entsprechen, keine Täuschungen verursachen können und keinem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen (Art. 944 Abs. 1 OR).

Diesem frei wählbaren Kern wird die Rechtsform „AG“ hinzugefügt (Art. 950 OR). Diese kann ausgeschrieben oder abgekürzt werden. Eine Liste mit den zulässigen Abkürzungen finden Sie hier.

Darüber hinaus muss sich der gewählte Firmenname von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Namen deutlich unterscheiden (Art. 951 OR). Zudem sollten der Firmenname auf allfällige Verstösse bezüglich Markenrecht (national wie international) untersucht werden.

Mehr zum Firmennamen finden Sie im Artikel «Die Wahl des Firmennamens».

Entstehung

Als juristische Person entsteht die AG erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Damit dieser Eintrag erfolgen kann, müssen diverse Dokumente eingereicht werden. Eines dieser Dokumente sind die Statuten. Diese müssen mindestens den Firmennamen, den Zweck, den Sitz, das Aktienkapital und die von jedem Aktionär eingezahlte Summe beinhalten. Diese Statuten müssen von einem Notar öffentliche beurkundet werden.

Erfordernisse für die Gründung

Die GmbH kann durch einen Aktionär gegründet und betrieben werden. Es kommt auch vor, dass andere Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) Aktionär einer AG werden. Ein weiteres Erfordernis ist das einbezahlte Kapital. Dieses Aktienkapital muss mindestens CHF 100’000.- betragen und ist aufgeteilt in Aktien mit einem Nennwert von mindestens CHF 0.01. Jeder Aktionär benötigt mindestens eine Aktie. Die Aktionäre werden im Handelsregister nicht veröffentlicht.

Es ist auch möglich anstelle einer Bargründung mit Sacheinlage zu gründen, d.h. anstelle von Bargeld wird ein Sachwert in die Gesellschaft eingebracht. Dieser Sachwert muss von einem zugelassenen Revisor geprüft werden, was die Gründungskosten in der Regel erhöht. In unserem Blogbeitrag «Die Gründung mit Sacheinlage» erfahren Sie mehr zum Thema Sacheinlage bei der Gründung einer GmbH.

Organe der Gesellschaft

Das oberste Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung. Sie genehmigt unter anderem die Jahresrechnung, wählt den Verwaltungsrat und entscheidet über die Gewinn- und Verlustverwendung.

Jeder kann die Aufgabe des Verwaltungsrates übernehmen. Wichtig ist, dass einer der Verwaltungsräte mit Einzelzeichnungsrecht seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss (oder zwei Verwaltungsräte mit Kollektivunterschrift zu zweien den Wohnsitz in der Schweiz haben).

Das 3. Organ ist die allfällige Revisionsstelle. Diese prüft jährlich die Buchhaltung auf ihre Richtigkeit und verfasst darüber einen Bericht zu Handen der Gerneralversammlung. Sollte die AG weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben, so kann auf eine Revisionsstelle verzichtet werden.

Haftung

Bei der AG haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen.

Es besteht für die Aktionäre lediglich die Pflicht der vollen Einzahlung (Liberierung) des auf ihre Aktien anfallenden Aktienkapitalanteils.

Gründungskosten

Die Gründungskosten einer AG sind in der Regel höher als bei einer Personengesellschaft. Die Gründungsmodalitäten inkl. Notar kosten meist zwischen CHF 490.- und CHF 2’000.-. Die Gebühr des Handelsregisters wird ca. CHF 700 – 900.- betragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Firmenname
    • Fantasiebezeichnung möglich
    • Zusatz «AG» notwendig
    • Es darf keine Täuschung vorliegen
  • Die AG entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister
  • Die AG benötigt einen Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz
  • Das mind. Kapital beträgt CHF 100’000.-, wovon mind. die Hälfte einbezahlt werden muss
  • Die AG hat drei Organe
    • Generalversammlung
    • Verwaltungsrat
    • Revisionsstelle (optional; Pflicht ab 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt)
  • Es haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen bei der AG
  • Gründungskosten sind bei der AG höher als bei einer Personengesellschaft

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