Deine eigene AG gründen – einfach erklärt

Alles was du zur Aktiengesellschaft wissen musst

In der Schweiz ist die AG bzw. Aktiengesellschaft eine wichtige Rechtsform, die vor allem von mittelständischen und grossen Unternehmen gewählt wird. Aber auch viele Startups setzen von Anfang an auf diese Rechtsform. Im Jahr 2022 wurden knapp 9’800 AGs im Handelsregister eingetragen, das entspricht ca. 20% der Gründungen. 2020 gab es in der Schweiz 120’493 Aktiengesellschaften. Diese Form der Kapitalgesellschaft wird von einer oder mehreren Personen gebildet, die Haftung beschränkt sich auf das einbezahlte Aktienkapital.

 

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Deine Vorteile:

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  • Nachdem du die Gründung online erfasst hast, übernehmen wir alle administrativen Schritte für dich
  • Die Gründung bei uns ist sicher, zuverlässig, professionell

 

Wie viel Kapital benötige ich für eine Aktiengesellschaft?

Das Aktienkapital beträgt mindestens 100‘000 Franken und muss mindestens zur Hälfte einbezahlt werden. Seit 2023 kann es auf eine für die Geschäftstätigkeit relevante ausländische Währung lauten. Zulässig sind die Währungen Euro, US-Dollar, das britische Pfund und der japanische Yen, ein Währungswechsel ist jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahrs möglich. Der Nennwert der Aktie muss grösser Null sein. Das Kapital kann als Bar- (flüssige Mittel) oder Sacheinlage eingebracht werden. Bei einer Bareinlage ist die Gründung schneller und günstiger. Für eine Bareinlage brauchst du bei einer Schweizer Bank nach Wahl ein Sperrkonto, um das Kapital einzuzahlen. Sobald die Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen ist und das Geschäftskonto eröffnet ist, kannst du wieder über das Geld verfügen.

Am 1. Januar 2023 traten zahlreiche Neuerungen im Aktienrecht in Kraft.

 

Wie viel kostet die Gründung einer Aktiengesellschaft?

Die Gründung deiner AG ist bei uns im besten Fall kostenlos, dazu kannst du verschiedene Partnerangebote wählen. Falls du die nützlichen Dienstleistungen unserer Partner nicht wünschst, gründest du bei uns zum Fixpreis (max. CHF 390.- für eine AG mit Bareinlage). Mehr Infos, wie viel die Gründung einer AG (oder anderen Rechtsform) bei uns kostet.

Dazu kommen die Gebühren für die Beglaubigung der Unterschriften und Gebühren des Handelsregisteramtes (je nach Kanton unterschiedlich). Insgesamt kostet die Bar-Gründung einer Aktiengesellschaft ca. CHF 1’200.-.

Bei einer Sacheinlage benötigst du zudem einen Revisor, der den Wert der Sacheinlage (zum Beispiel ein Fahrzeug) prüft.

 

Welche Dokumente brauche ich für die Gründung?

Für die Gründung einer AG sind ein paar Dokumente vorzubereiten. Das tönt kompliziert, ist es aber nicht. Wir senden dir alle Dokumente zu – bei Fragen sind wir immer für dich da. Du füllst sie aus und schickst sie uns zurück. Per Post oder digital.

 

Handelsregisteranmeldung

In der Handelsregisteranmeldung werden alle Daten gemeldet, die im Register publiziert werden sollen. Dies sind der Firmenname, der Sitz, das Domizil, der Zweck, das Kapital sowie die Personen mit Ihren Beteiligungen und Funktionen.

 

Verzichtserklärung auf die eingeschränkte Revision

Gesellschaften die die Voraussetzungen für die Pflicht zur ordentlichen Revision im Sinne von Art. 727 OR nicht erfüllen und nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben, können einstimmig auf eine eingeschränkte Revision im Sinne von Art. 727a Abs. 2 OR verzichten.

 

Lex Friedrich-Erklärung

Da Personen im Ausland für den Erwerb von Grundstücken eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde benötigen, muss in diesem Dokument erklärt werden, ob ausländische Personen an der Aktiengesellschaft beteiligt sind.

 

Statuten

Die AG benötigt Statuten, in denen die grundlegenden Rechtsnormen geregelt sind, die sich die Gesellschaft gibt. Statuten erstellen wir im Rahmen der Gründung für dich.

 

Domizil-Annahmeerklärung

Die Domizil-Annahmeerklärung bestätigt eine allfällige Adresse als c/o-Adresse verwenden zu können.

 

Was muss ich beim Firmennamen berücksichtigen?

In der Umgangssprache wird der Begriff «Firma» als Synonym für Unternehmen verwendet. Im juristischen Sinn entspricht die Firma dem gewählten Namen eines Unternehmens. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) können unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung ihre Firma frei wählen. Um firmen- und markenrechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Verfügbarkeit des Firmennamens im Zentralen Firmenindex/Zefix des Bundes sowie in den Markenregister zu prüfen. Weitere Infos in unserem Blog-Beitrag: Der Firmenname – darauf musst du achten.

 

Die Organe der Gesellschaft

Das oberste Organ einer AG ist die Generalversammlung. Sie genehmigt unter anderem die Jahresrechnung, wählt den Verwaltungsrat und entscheidet über die Gewinn- und Verlustverwendung.

Der Verwaltungsrat ist das zweite zwingende Organ einer AG. Jeder kann die Aufgabe eines VRs übernehmen. Wichtig ist, dass einer der Verwaltungsräte mit Einzelzeichnungsrecht seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss (oder zwei Verwaltungsräte mit Kollektivunterschrift zu zweien den Wohnsitz in der Schweiz haben).

Das dritte Organ ist die allfällige Revisionsstelle. Diese prüft jährlich die Buchhaltung auf ihre Richtigkeit und verfasst darüber einen Bericht zu Handen der Generalversammlung. Sollte die AG weniger als 10 Vollzeit-Stellen im Jahresdurchschnitt haben, so kann auf eine Revisionsstelle verzichtet werden.

 

Welche Versicherungen brauche ich für eine Aktiengesellschaft?

Nach der Eintragung im Handelsregister musst du deine AG bei der Ausgleichskasse anmelden. In der Regel erhältst du dazu von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse ein Anmeldeformular, mit dem du dein Unternehmen und die beschäftigten Mitarbeitenden für die Sozialversicherungsbeiträge anmeldest: Neben AHV, IV, und EO gehört dazu auch die Arbeitslosenversicherung (ALV). Ebenfalls obligatorisch für alle Angestellten der AG sind die Pensionskasse (2. Säule) und die Unfallversicherung (Betriebs- und Nichtbetriebsunfall).

Dies sind die wichtigsten Schritte bei einer AG-Gründung:

  1. Dein Entscheid, eine eigene Firma zu gründen.
  2. Gründungskapital bereitstellen
  3. Gründungsdokumente erstellen und unterzeichnen (wir erstellen die Dokumente und senden sie dir gesammelt zur Unterschrift)
  4. Unterschrift beglaubigen lassen
  5. Notarielle Beurkundung aller Dokumente (diesen Schritt übernehmen wir für dich – es ist für die Gründung kein Notartermin nötig)
  6. Deine Aktiengesellschaft beim Handelsregister anmelden (auch das übernehmen wir für dich). Die AG entsteht mit der Eintragung im HR.
  7. Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse (Sozialversicherungen) und einer Pensionskasse

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Allgemeine Infos zum Gründen

Weitere Infos zur Aktiengesellschaft

In unserem Gründer-Podcast kannst du zum Beispiel diese Beiträge zur AG hören: