Herzlichen Glückwunsch zur Gründung deines Unternehmens! In der Anfangsphase eines Unternehmens gibt es viele «erste Male» – und eines davon ist der erste Jahresabschluss. Auch wenn Buchhaltung für viele Gründer:innen kein Lieblingsthema ist, ist sie ein wertvolles Instrument für Steuervorteile, Investorenkommunikation und solide Geschäftsplanung.

In diesem Beitrag zeigen wir dir, worauf du beim Jahresabschluss achten solltest – je nachdem, ob du als Einzelfirma, GmbH oder AG unterwegs bist.

Was ist ein Jahresabschluss überhaupt?

Der Jahresabschluss ist eine finanzielle Zusammenfassung deines Geschäftsjahres. Er besteht typischerweise aus:
– Bilanz (Was besitzt und schuldet dein Unternehmen?)
– Erfolgsrechnung (Was hast du eingenommen und ausgegeben?)
– Anhang (Erklärungen und Details zur Bilanz)
– Geldflussrechnung (optional, aber Pflicht bei grösseren Kapitalgesellschaften)

Diese Unterlagen sind nicht nur Pflicht für Steuerzwecke, sondern helfen dir, Investoren zu überzeugen, Kredite zu beantragen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Kurzjahr oder Langjahr? Du hast die Wahl im Gründungsjahr

Im ersten Geschäftsjahr darfst du entscheiden, ob du ein:
– Kurzjahr machst (z. B. Gründung im Juli → Abschluss per 31. Dezember desselben Jahres), oder
– Langjahr wählst (z. B. Gründung im Juli → Abschluss per 31. Dezember des darauffolgenden Jahres, also 18 Monate).

Ein Langjahr bringt oft Vorteile:
– Anfangsinvestitionen können mit späteren Gewinnen verrechnet werden.
– Nur eine Steuererklärung nötig.
– Du sparst dir einen zusätzlichen Jahresabschluss.

Wichtig: Die Entscheidung muss direkt bei der Gründung getroffen und deinem kantonalen Steueramt «gemeldet» werden.

Nicht vergessen: Die 6-Monats-Frist. Das Gesetz schreibt vor, dass die Gesellschafterversammlung (bei einer GmbH) oder die Generalversammlung (bei einer AG) den Jahresbericht und die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres genehmigen muss. Spätestens am 30. Juni sollte dein Abschluss also unter Dach und Fach sein.

Wer muss was? Anforderungen je nach Unternehmensform

Hier ein Überblick über die gesetzlichen Anforderungen:

Rechtsform Umsatz Buchführung Revision
Einzelfirma bis CHF 500’000 Vereinfachte Buchführung («Milchbüchleinrechnung») Nein
Einzelfirma ab CHF 500’000 Doppelte Buchhaltung Nein
GmbH / AG bis CHF 100’000 Doppelte Buchhaltung, ohne Abgrenzungen Nein
GmbH / AG ab CHF 100’000 Doppelte Buchhaltung, mit Abgrenzungen Eingeschränkte Revision, nein bei weniger als 10 MA
AG / GmbH ab CHF 40 Mio o. 250 MA Doppelte Buchhaltung, Geldflussrechnung & Lagebericht Ordentliche Revision

Wichtig zum Thema Revision: In der Tabelle siehst du, dass KMU unter 10 Vollzeitstellen meist keine Revision benötigen. Das passiert bei einer GmbH oder AG jedoch nicht automatisch! Alle Gesellschafter müssen dem Verzicht auf die eingeschränkte Revision explizit zustimmen. Diesen Vorgang nennt man «Opting-out». Stelle sicher, dass dieser Verzicht bei der Gründung oder nachträglich korrekt dokumentiert und dem Handelsregister gemeldet wird.

 

Die Bilanz und Erfolgsrechnung

Was ist die Bilanz?

Die Bilanz zeigt auf, was ein Unternehmen besitzt und schuldet. Sie liefert eine Momentaufnahme der Finanzlage eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt, indem sie dessen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eigenkapital zusammenfasst. Die Bilanz spiegelt die Buchhaltungsgleichung wider: Aktiva = Passiva + Eigenkapital.

Was ist die Erfolgsrechnung?

Die Erfolgsrechnung, auch bekannt als Gewinn- und Verlustrechnung, fasst die Einnahmen und Ausgaben zusammen, die während eines bestimmten Zeitraums, in der Regel des Geschäftsjahres, entstanden sind. Sie misst die Rentabilität eines Unternehmens, indem sie die Gesamtausgaben von den Gesamteinnahmen abzieht, um den Nettogewinn (oder -verlust) für den Zeitraum zu berechnen.

Warum ist die Erfolgsrechnung wichtig?

Die Erfolgsrechnung ist für Unternehmer:innen wichtig, da sie Aufschluss über ihre Rentabilität gibt und zeigt, wie erfolgreich sie bei der Erzielung von Einnahmen und wie hoch die Ausgaben waren. Und, ob am Ende des Jahres überhaupt etwas übrigbleibt.

Ein Trostpflaster bei roten Zahlen: Gerade am Anfang schreiben viele Startups noch keine schwarzen Zahlen. Der Lichtblick: Du kannst Geschäftsverluste in der Schweiz steuerlich bis zu sieben Jahre lang mit zukünftigen Gewinnen verrechnen. Ein sauberer Jahresabschluss lohnt sich also ab Tag 1, damit du diese Verluste später steuermindernd geltend machen kannst, sobald dein Business Gewinne abwirft.

6 praktische Tipps für deinen (ersten) Abschluss

  1. Belege laufend erfassen, keine Sammelbuchungen.
    2. Löhne und MWST korrekt abschliessen, jeweils per 31. Dezember.
    3. Umsatz korrekt berechnen, netto und hochgerechnet bei unterjähriger Tätigkeit.
    4. Nachvollziehbarkeit vom Beleg bis zur Steuererklärung sicherstellen.
    5. Professionelle Hilfe prüfen und nutzen – z. B. Buchhaltungssoftware oder Treuhänder.
    6. Mach deine Zahlen nützlich – für Investoren, Kredite und strategische Entscheidungen.

Fazit: Jahresabschluss – Pflicht und Chance zugleich

Der Jahresabschluss ist mehr als nur eine Formalität. Er zeigt dir, wo du stehst, und gibt dir Steuer- und Planungsvorteile. Besonders als Gründer:in solltest du früh verstehen, welche Pflichten dich treffen – aber auch, wie du mit wenig Aufwand professionell aufgestellt bist.

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