Steuerliche Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften

Was ist wichtig bei der Einzelfirma, KLG, GmbH und AG?

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein essenzieller Schritt für Jungunternehmer:innen oder Selbstständiger. Ob Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG – jede Rechtsform bringt spezifische steuerliche Vor- und Nachteile mit sich. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften und geben dir Tipps zur Steueroptimierung.

Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung unseres Video-Podcasts zum gleichen Thema. Wenn du lieber ein Video anschaust, anstatt zu lesen, findest du es hier: Videos für Gründer:innen

 

Was sind Personen- und Kapitalgesellschaften?

Personengesellschaften umfassen die Einzelfirma und die Kollektivgesellschaft. Hier haftest du persönlich für die Verbindlichkeiten der Firma und es ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Gewinne werden direkt in deiner privaten Steuererklärung versteuert.

Im Gegensatz dazu zählen GmbH und AG zu den Kapitalgesellschaften. Diese bieten den Vorteil einer beschränkten Haftung. Es ist ein Startkapital erforderlich (mindestens CHF 20’000 bei einer GmbH und 100’000 bei einer AG). Steuerlich werden Gesellschaft und Inhaber getrennt betrachtet.

 

Steuerliche Behandlung von Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften fliesst der Gewinn direkt in die private Steuererklärung.

 

Besteuerung des Gewinns:

  • Alle Einnahmen minus Ausgaben ergeben den zu versteuernden Gewinn.
  • Dieser Gewinn wird auch für die Berechnung der AHV-Beiträge herangezogen.

 

Einkommens- und Vermögenssteuer:

Vermögen wie Warenlager oder Maschinenpark wird im privaten Vermögenssteueranteil berücksichtigt.

 

Mehrwertsteuer:

Sobald der Umsatz CHF 100’000 übersteigt, wird die Mehrwertsteuerpflicht relevant.

 

Beispiel: Bei einem Jahresumsatz von CHF 100’000 und Ausgaben von 30’000 ergibt sich ein Gewinn von 70’000. Dieser Betrag wird als Einkommen versteuert und unterliegt zusätzlich der AHV.

 

Steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften, wie GmbH und AG, bieten eine steuerliche Trennung zwischen Gesellschaft und Inhaber.

 

Gewinn- und Kapitalsteuer:

Die Gesellschaft zahlt Steuern auf den Gewinn sowie eine Kapitalsteuer.

 

Lohn und Dividenden:

  • Löhne werden als Betriebsausgabe behandelt und in der privaten Steuererklärung erfasst.
  • Dividenden werden mit einer reduzierten Steuerquote versteuert, jedoch nicht als Ausgabe der Gesellschaft anerkannt.

 

Beispiel: Eine GmbH mit einem Gewinn von CHF 500’000 kann ihren Inhabern Löhne und Dividenden auszahlen. Die Gesellschaft versteuert den verbleibenden Gewinn, während die Dividenden bei privat zu geringeren Sätzen besteuert werden.

 

Optimierungspotenziale für verschiedene Rechtsformen

Die Wahl der Rechtsform und die Steuerstrategie hängen stark von individuellen Zielen ab.

 

Steuerlast senken durch Lohnaufteilung:

Ein niedriger Lohn führt zu geringeren Sozialabgaben, kann aber die persönliche Absicherung (z. B. AHV) negativ beeinflussen.

 

Dividenden strategisch nutzen:

Dividenden werden in der Regel günstiger besteuert, sind jedoch kein Ersatz für einen marktüblichen Lohn und nur bis zu einem bestimmten Anteil zulässig.

 

Kapitalgewinne und Rücklagen:

Das Reinvestieren von Gewinnen im Unternehmen kann langfristig steuerliche Vorteile bieten.

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