Kollektivgesellschaft
Die Kollektivgesellschaft kurz und bündig

Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Diese Rechtsform eignet sich vor allem für personenbezogene Unternehmen.

Die Gesellschafter der Kollektivgesellschaft haften mit dem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.

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Zahlen und Fakten

Mindestkapital keines
Gründungskosten Handelsregisteramt: CHF 200.- bis 300.-
Fasoon: CHF 150.-
Haftung Persönliche Haftung der Gesellschafter
Verhältnis der Gesellschafter zueinander Ein Gesellschaftervertrag kann gewisse Punkte regeln (z.B. Gewinn- und Verlustverteilung)
Name Fantasiebezeichnung + KLG
Sozialversicherungen Selbständigerwerbend, d.h. AHV-Abzug über Gewinn der Gesellschaft
Buchführung Doppelte Buchhaltung ab CHF 500’000.- Umsatz im Jahr

 

Weiterführende Informationen

Grundlagen zur Kollektivgesellschaft

Steuern und Finanzen

In unserem Blog findest du weitere Infos dazu:

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