Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Diese Rechtsform eignet sich vor allem für personenbezogene Unternehmen.
Die Gesellschafter der Kollektivgesellschaft haften mit dem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.
Mindestkapital | keines |
Gründungskosten | Handelsregister: CHF 200.- bis 300.- Fasoon: CHF 100.- |
Haftung | Persönliche Haftung der Gesellschafter |
Verhältnis der Gesellschafter zueinander | Ein Gesellschaftervertrag kann gewisse Punkte regeln (z.B. Gewinn- und Verlustverteilung) |
Name | Fantasiebezeichnung + KLG oder Kollektivgesellschaft |
Sozialversicherungen | Selbständig-erwerbend, d.h. AHV-Abzug über Gewinn der Gesellschaft |
Buchführung | Doppelte Buchhaltung ab CHF 500’000.- Umsatz im Jahr |
Weiterführende Informationen zur Kollektivgesellschaft (KLG)
In unserem Beitrag: Eine Kollektivgesellschaft gründen – einfach erklärt / Alles was du zur KLG wissen musst, haben wir übersichtlich für dich zusammengefasst, was du über die Gründung einer Kollektivgesellschaft wissen solltest.
Weitere Infos zum Gründen findest du hier:
- Fasoon-Blog zum Lesen
- Gründer-Podcast zum Hören
- Videos für Gründer:innen zum Sehen
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Die Gründung einer Kollektivgesellschaft in 5 Schritten
Der Gründungsablauf bei der Kollektivgesellschaft (KlG) kann in 5 Schritte unterteilt werden. Die eigentliche Gründungphase beginnt mit dem Fassen des Entschlusses, eine Firma zu gründen und den damit verbundenen Überlegungen und gegebenenfalls auch Beratungen. Anschliessend werden alle notwendigen Dokumente erstellt sowie unterzeichnet. Abschliessend wird die Kollektivgesellschaft beim Handelsregister angemeldet.