Die Aktiengesellschaft, oder kurz AG, ist eine sehr anpassungsfähige Gesellschaftsform. Sie geniesst ein sehr hohes Ansehen und ist eher für mittlere bis grosse Unternehmen geeignet. Das einfache Übertragen der Anteile machen diese Gesellschaftsform aber auch interessant für kleinere Betriebe.
Die Inhaber, also Aktionäre, der AG haften nicht mit dem privaten Vermögen.
Für die Gründung wird mindestens eine Person benötigt. Dies kann auch ein anderes Unternehmen sein.
Das Gründungskapital kann in Bargeld oder auch in Form einer Sacheinlage einbezahlt werden, d.h. du bringst an Stelle von Bargeld einen Sachwert (z.B. Fahrzeug) in die Gesellschaft ein.
Mindestkapital | CHF 100’000.- (Teilliberierung möglich: Es müssen mindestens 20%, im Minimum aber CHF 50’000.- bar oder als Sacheinlage eingebracht werden) |
Gründungskosten | Handelsregisteramt: CHF 700.- bis 900.- ggf. Sacheinlageprüfung: CHF 500.- bis 1’000.- Fasoon: CHF 0.- bis 290.- (mit Sacheinlage 490.-) |
Haftung | Keine persönliche Haftung |
Verhältnis der Aktionäre zueinander | Ein Aktionärsbindungsvertrag erlaubt diverse Regelungen und Absicherungen |
Verwaltungsrat | Ein Verwaltungsrat mit Wohnsitz Schweiz notwendig |
Name | Frei wählbar |
Sozialversicherungen | Werden benötigt: Mitarbeitende Aktionäre werden wie Angestellte behandelt |
Buchführung | Doppelte Buchhaltung notwendig |
Weiterführende Informationen zur Aktiengesellschaft
In unserem Beitrag: Deine eigene AG gründen – einfach erklärt / Alles was du zur Aktiengesellschaft wissen musst, haben wir übersichtlich für dich zusammengefasst, was du über die Gründung einer Aktiengesellschaft wissen solltest.
Dort findest du noch viele weitere spezifische Infos zur AG zum Lesen als Blog und zum Hören in unserem Gründer-Podcast.