Inhaberaktien

Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln

Per 1. November 2019 tritt das neue Bundesgesetz „zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke“ in Kraft. Dieses beinhaltet die Abschaffung von Inhaberaktien für Unternehmen, die nicht an der Börse kotiert sind. 

Mit dem neuen Bundesgesetz wurden auch neue Straftatbestände bei Verletzung der Melde- und Registerführungspflicht eingeführt. Zudem gilt die nicht  vorschriftsgemässe Führung des Aktienbuches oder des Verzeichnisses der wirtschaftlich berechtigten Personen ab dem 1. November 2019 als Organisationsmangel.

Unternehmen haben 18 Monate Zeit (bis zum 1. Mai 2021) bestehende Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln. Nach Ablauf dieser Frist sieht das Gesetz eine automatische Umwandlung der Aktien vor. Das Handelsregister weist zudem alle Änderungen ab, bis die entsprechende Statutenänderung vollzogen wurde.

Eine frühzeitige Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien ist empfehlenswert um den Handlungsspielraum zu erhalten und allfälligen Bussen aufgrund der neuen Straftatbestände in Bezug auf die Melde- und Registerführungspflicht vorzubeugen.

Inhaberaktien umwandeln



    HerrFrau

    Preis: CHF 490.- (exkl. MWST.)

    Paket beinhaltet:

    • Erstellung der Vollmachten für bis zu 10 Aktionäre
    • Anpassung der Statuten
    • Erstellung Handelsregisteranmeldung
    • Notarielle Beurkundung
    • Erstellung Aktienregister
    • Einreichung beim Handelsregister
    • Prüfung des Eintrags

    Nicht enthalten:

    • Handelsregistergebühren (ab CHF 240.-*)
      *bis zu einem Aktienkapital von CHF 200’000.-