Inhaberaktien – quo vadis? Ein Update.

Inhaberaktien sind der OECD und der EU ein Dorn im Auge. Da sie den Besitzern Anonymität bieten und Steuerbehörden damit das Leben schwer machen. Der Druck auf die Schweiz nimmt wieder zu, eine Lösung für Inhaberaktien zu finden. Dass es keine neuen Inhaberaktien mehr geben wird, ist klar. Doch was passiert mit den bestehenden?

«Weitgehend konform»

Diese Note hat die Schweiz von der OECD bei der letzten Prüfung erhalten. Unser Land erfülle zwar die meisten Standards in Bezug auf Transparenz und Informationsaustausch im Steuerbereich. Aber eben nicht alle.

Die EU nimmt für die Einschätzung im Bereich Geldwäscherei die Liste von Hoch-Risiko-Staaten der „Groupe d’action financière“ (GAFI) zur Hand, einer internationalen Arbeitsgruppe, die sich insbesondere mit der Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismusfinanzierung befasst. Auf der Liste vom Oktober 2018 stehen gerade Mal elf Staaten, darunter etwa Botswana, Jemen oder Pakistan. Das einzige europäische Land darauf ist Serbien.

Dem EU-Parlament war diese Liste zu wenig streng und beauftragte die EU-Kommission, eine eigene zu erstellen.

Inhaberaktien: Stein des Anstosses

Ob die Schweiz auf der neuen EU-Liste aufgeführt sein wird, ist zurzeit nicht bekannt. Seit längerem wird sie jedoch wegen ihrer Inhaberaktien kritisiert – nicht nur von der EU, sondern auch vom Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke.

Geht es nach dem Bundesrat, sollen Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt werden müssen. Zulässig wären Inhaberaktien nur noch dann, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind.

Das soll verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Ohne die Massnahmen werde die Schweiz in der nächsten Länderüberprüfung durch das „Global Forum“ der OECD eine ungenügende Gesamtnote erhalten. Der Bundesrat möchte damit drohende Sanktionen verhindern.

Tauziehen geht weiter

Der Nationalrat hat in der Frühlingssession 2019 eine andere Regelung beschlossen, ein sogenanntes „Grandfathering“. Zwar sollen keine neuen Gesellschaften mit Inhaberaktien gegründet werden dürfen, für bestehende Inhaberaktien sollen aber die heutigen Bestimmungen weiterhin gelten. Der Nationalrat will damit verhindern, dass den 55’000 Unternehmen, die noch Inhaberaktien in ihren Büchern haben, neue Kosten entstehen. 47% aller AGs der Schweiz wären davon betroffen.

Der Rat hiess mit 101 zu 87 Stimmen einen Einzelantrag der FDP Baselland gut. Dieser entspricht inhaltlich weitgehend der Version, welche die vorberatende Kommission beschlossen hatte. Es handle sich um eine verbesserte Version, hiess es.

In der Sommersession wird das Vorgehen der Schweiz bezüglich Inhaberaktien wieder zum Thema. Und das Tauziehen zwischen Bundes-, Stände- und Nationalrat geht in die nächste Runde. Welche Position wird der Ständerat einnehmen? Stützt oder «stürzt» er den Bundesrat?

Lesen Sie mehr auch in unserem Beitrag von 2018.

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