Der Gründungsablauf bei der Aktiengesellschaft (AG) kann in 7 Schritte unterteilt werden. Die eigentliche Gründungphase beginnt mit dem Entschluss, eine Firma zu gründen. Anschliessend wird das Gründungskapital bereitgestellt und alle notwendigen Dokumente erstellt sowie unterzeichnet. Zum Schluss findet der eigentliche Gründungsakt, die öffentliche Beurkundung, statt und die Firmengründung wird beim Handelsregister angemeldet.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen Einblick in den Gründungsablauf und was es alles in den einzelnen Schritten zu tun gibt. Am Ende dieses Blogartikels finden Sie eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten.
Schritt 1: «Ich Gründe meine eigene Firma!»
Der eigentliche Gründungsablauf startet mit der Entschlussfassung, eine eigene Firma zu gründen. In diesem Zusammenhang muss man einige Entscheidungen treffen.
Eine häufig schwere aber sehr wichtige Entscheidung ist der Firmenname. Hier lohnt es sich, den gewählten Namen von einem Profi prüfen zu lassen, da ein «falscher» Firmenname mit grossen finanziellen Kosten verbunden ist.
Zu firmenrechtlichen Problemen kommt es, wenn der gewählte Firmenname bereits von einer anderen KlG, GmbH oder AG verwendet wird oder der Firmenname eine täuschende Aussage macht. In diesen Fällen verweigert das Handelsregisteramt die Eintragung der Firma im Register. Das Geschäft wird somit vom Handelsregisteramt beanstandet und es muss ein neuer Firmenname beim Register angemeldet werden.
Es sind aber auch markenrechtliche Probleme möglich. So kann es sein, dass man nach dem Handelsregistereintrag von einer Rechtskanzlei eine Aufforderung erhält, den Firmennamen wieder zu ändern, weil man geltende Markenrechte von einer anderen Person verletzt. Da das Handelsregister keine markenrechtlichen Abklärungen vornimmt, muss in diesen Fällen beim Handelsregister eine Namensänderung als Statutenänderung angemeldet werden. Natürlich bleibt einem auch die Möglichkeit die Markenstreitigkeit vor Gericht zu klären. Dieser Weg wird von einem Start-Up aber aus finanziellen Gründen selten gewählt.
Weiter gilt zu definieren, wo das Domizil der Gesellschaft sein wird, was der genaue Zeck des Unternehmens ist und welche Personen welche Funktionen im Unternehmen übernehmen sollen.
Sobald Sie alle diese Entscheidungen und die notwendigen Abklärungen getroffen haben, sind Sie bereit für Schritt 2.
Schritt 2: Gründungskapital einbringen
Wenn der Firmenname steht können Sie das Gründungskapital einbringen. Wird das Kapital in bar eingebracht, braucht es eine Kapitaleinzahlungsbestätigung von der Bank, bei welcher das Kapital hinterlegt wurde. Das Geld wird dafür auf einem speziellen Sperrkonto hinterlegt. Sobald das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, kann das Geld wieder vom Sperrkonto auf ein Firmenkonto überwiesen werden und Ihre Firma kann wieder über das Geld verfügen.
Wird das Kapital nicht in bar sondern mittels Sachwerten (Sacheinlage) eingebracht, benötigen Sie einen Revisor, welcher Ihnen den Wert der Sachwerte prüft und bestätigt.
Schritt 3: Gründungsdokumente erstellen und unterzeichnen
Im Zusammenhang mit einer AG Gründung müssen nun zahlreiche Dokumente erstellt und unterzeichnet werden.
Handelsregisteranmeldung
In der Handelsregisteranmeldung werden alle Daten angemeldet die im Register publiziert werden sollen. Dies sind der Firmenname, der Sitz, das Domizil, der Zweck sowie alle Personen mit einer Funktion.
Verzichtserklärung auf die eingeschränkte Revision
Gesellschaften die die Voraussetzungen für die Pflicht zur ordentlichen Revision im Sinne von Art. 727 OR nicht erfüllen und nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben, können einstimmig auf eine eingeschränkte Revision im Sinne von Art. 727a Abs. 2 OR verzichten.
Lex Friedrich-Erklärung
Da Personen im Ausland für den Erwerb von Grundstücken eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde benötigen, muss in diesem Dokument erklärt werden, ob ausländische Personen an der Aktiengesellschaft beteiligt sind.
Stampa-Erklärung
In dieser Erklärung geht es darum, dass alle Sacheinlagen und Sachübernahmen sowie beabsichtigten Sachübernahmen und Gründervorteile bei der Gründung deklariert und angemeldet werden.
Statuten
Die Aktiengesellschaft benötigt Statuten in denen die grundlegenden Rechtsnormen geregelt sind, die sich die Gesellschaft gibt.
Domizilannahmeerklärung
Die Domizilannahmeerklärung bestätigt eine allfällige Adresse als c/o-Adresse verwenden zu können.
Schritt 4: Beglaubigung der Unterschrift
Im Zusammenhang mit der Gründung der Aktiengesellschaft müssen alle Personen die eine Zeichnungsberechtigung erhalten sollen, Ihre Unterschriften beglaubigen lassen. Die Unterschrift kann je nach Kanton auf dem Gemeindeamt, dem Handelsregisteramt oder bei einem Notar beglaubigt werden. Um die Unterschrift zu beglaubigen muss man aber nicht zwingend in der Schweiz sein. Dies kann problemlos auch im Ausland, entweder mit einer Apostille oder einer Überbeglaubigung, gemacht werden.
Schritt 5: Notarielle Beurkundung
Nun haben Sie alle Dokumente und können den Termin beim Notar vereinbaren. Der Notar wird sodann die Gründungsversammlung abhalten und in diesem Zusammenhang die öffentliche Beurkundung vornehmen. Sollte kein Termin gefunden werden, der allen Aktionären und dem Notar gehen, so können sich Aktionäre auch durch andere Aktionäre vertreten lassen. In diesem Fall muss der verhinderte Aktionär dem an der Gründungsversammlung teilnehmenden Aktionär eine Gründungsvollmacht erteilen.
Schritt 6: Handelsregisteranmeldung
Nach der öffentlichen Beurkundung beim Notar kann die Aktiengesellschaft nun beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Eintragung angemeldet werden. Normalerweise benötigt das Handelsregisteramt nun ca. 2 bis 3 Wochen bis der Eintrag im Handelsregister publiziert wird.
Schritt 7: Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse
Nach der Publikation im Handelsregister müssen Sie Ihr Unternehmen, mittels dem kantonalen Fragebogen, bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Gründungsablauf kann in 7 Schritte aufgeteilt werden.
- Schritt 1: Entschlussfassung die eigenen Firma zu gründen
- Schritt 2: Gründungskapital einbringen
- Schritt 3: Gründungsdokumente erstellen und unterzeichnen
- Schritt 4: Beglaubigung der Unterschrift
- Schritt 5: Notarielle Beurkundung
- Schritt 6: Handelsregisteranmeldung
- Schritt 7: Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse
- Um die Aktiengesellschaft beim Handelsregister anmelden zu können benötigt es folgende Dokumente:
- Handelsregisteranmeldung
- Verzichtserklärung auf die Revisionsstelle
- Lex Friedrich-Erklärung
- Stampa-Erklärung
- Unterschriftsbeglaubigung
- Statuten
- Kapitaleinzahlungsbestätigung (bei Bargründung) bzw. Prüfungsbestätigung, Sacheinlagevertrag und Gründerbericht (bei Gründung mit Sacheinlagen)
- Vollmacht (falls ein Gesellschafter beim Beurkundungstermin nicht anwesend sein kann)
- Öffentliche Beurkundung
Wollen Sie ein Unternehmen gründen? Unser Team ist bereits über 15 Jahre im Bereich Unternehmensgründungen unterwegs.
Wir beraten Sie persönlich und unterstützen Sie beim administrativen Prozess Ihrer Gründung. Erfassen Sie jetzt Ihre Gründung und profitieren Sie von unseren unschlagbaren Preisen. Oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.