Ein Unternehmen gründen mit der «Qualifizierten elektronischen Unterschrift (QES)»

Mit Fasoon sind Firmengründungen in der Schweiz einfach, schnell und günstig. Umfassende Beratung inklusive. Seit Kurzem sind Gründungen nun auch mit digitalen Unterschriften, genauer mit Qualifizierten elektronischen Unterschriften, möglich. Damit wird Gründen noch schneller und digitaler.

Wir haben uns mit Sascha Trüeb, Co-Founder von Fasoon, und Daniel Bleuer, Rechtsanwalt und öffentlicher Notar im Kanton St. Gallen, über die konkreten Vorteile dieses Digitalisierungsschritts unterhalten.

 

Welche Fragen haben Gründerinnen und Gründer zur Gründung mit digitalen Unterschriften?

Sascha: Am meisten interessiert, wie viel schneller eine Gründung mit digitalen Unterschriften ist. Dann folgt schnell die Frage, wie viel eine digitale Unterschrift kostet und wie man sich eine zulegt. Damit verbunden, welche Anbieter es dafür gibt.

 

Welche konkreten Vorteile bringt die Gründung ohne Postversand der Dokumente?

Daniel: Momentan ist es so, dass der Gründer mit einer digitalen Signatur die wesentlichen Dokumente unterschreiben kann. D.h. man braucht weder ein Dokument auszudrucken noch irgendwo persönlich vorbeizugehen oder seine Unterschrift bei einer Amtsstelle beglaubigen zu lassen. Alles geschieht am PC. Man kann theoretisch somit auch aus dem Urlaub eine GmbH gründen.

Sascha: Die Gründung ist schneller, zum einen, weil der Postweg wegfällt, zum anderen auch, weil einige Handelsregister digitale Gründungen schneller bearbeiten. Man muss zum Gründen grundsätzlich nicht mehr aus dem Haus und der ganze Papierkram entfällt.

 

Welche Voraussetzungen sind nötig, um mit digitalen Unterschriften gründen zu können?

Sascha: Die einzige Voraussetzung ist die qualifizierte elektronische Unterschrift QES.

Daniel: Sie brauchen eine elektronische Signatur eines zertifizierten Anbieters. Beispielsweise bietet Swisscom dies heute an. Dies ist alles. Sie erhalten alle Dokumente von Fasoon/uns zugestellt und brauchen diese lediglich digital zu unterzeichnen. Sie brauchen weder ein Dokument zu drucken noch irgendwo persönlich zu erscheinen.

 

Sind alle öffentlichen Stellen bereit, um Gründungen mit digitalen Unterschriften abzuwickeln?

Sascha: Ja, grundsätzlich müssen sämtliche Handelsregister in der Schweiz digitale Gründungen akzeptieren. Bei einigen sind wir die ersten, d.h. es gibt noch einen gewissen Abstimmungsbedarf, was die Dokumente anbelangt.

Daniel: Der digitale Prozess ist noch sehr neu. Wir sind eines der ersten Notariate, welches diesen Dienst anbieten. Bis heute aber haben wir positive Erfahrungen gemacht und bislang haben alle Handelsregisterämter unsere elektronischen Dokumente akzeptiert.

 

Wie verändern sich die Aufgaben von Fasoon und des Notars durch digitale Unterschriften?

Sascha: Für uns ändert sich nicht viel, wir müssen den Ablauf mit dem Kunden gut kommunizieren sowie die erhaltenen Dokumente auf Korrektheit prüfen.

Daniel: Mit der momentanen Gesetzeslage bewirkt die digitale Gründung nur für den Kunden eine Vereinfachung. Leider kann der Notar die erhaltenen Dokumente noch nicht direkt digital beurkunden und einreichen. Vielmehr läuft dieser Prozess noch in Papierform ab. Kunden von Fasoon werden dies jedoch nicht merken, denn all diese «nicht digitalen» Aufgaben werden von Fasoon oder unserem Notariat übernommen. Für den Kunden ist es also in der Tat so, dass alle seine Schritte digital erfolgen können. Es ist davon auszugehen, dass der Prozess für alle digitaler wird. Man muss sich bewusst sein, dass der Gesetzgeber momentan einen «Versuch» startet und die Umstellung ins digitale Zeitalter in mehreren Schritten vollziehen will.

 

Welche nächsten Schritte erwartet ihr bzw. wünscht ihr euch, um Gründen in der Schweiz noch schneller zu machen?

Daniel: Im Rahmen der nächsten Gesetzesrevision ist es zwingend notwendig, dass der Kunde die Urkunde selbst digital unterzeichnen kann und der Notar diese anschliessend digital beurkunden und einreichen kann. Hierzu ist es ebenfalls notwendig, dass die kantonalen Beurkundungsgesetze angepasst werden. So muss es zwingend notwendig sein, dass der Kunde von überall die Urkunde unterzeichnen kann und keine zwingenden örtlichen Zuständigkeiten vorgeschrieben werden.

Sascha: Es sollte auch für den Notar möglich sein, eine digitale Urkunde zu erstellen. Aktuell muss er die Unterlagen noch ausdrucken. Es gibt somit noch einen Medienbruch.

 

Was empfehlt ihr Gründerinnen und Gründern, die mit digitalen Unterschriften gründen möchten?

Daniel: Wir empfehlen grundsätzlich allen Personen, sich eine digitale Signatur zuzulegen. Ob man ein Unternehmen gründen will oder nicht. Denn in naher Zukunft werden auch viele andere Angebote davon abhängen, ob man über eine digitale Signatur verfügt oder nicht.

Sascha: Sich eine QES bei einem der Anbieter zu organisieren.

Über unseren Partner Daniel Bleuer:

Daniel Bleuer studierte an der Universität St. Gallen und schloss mit einem Master in Wirtschaft und Recht ab. Er ist selbständiger Rechtsanwalt und öffentlicher Notar im Kanton St. Gallen. Daniel Bleuer ist einer der ersten Notare, welche digitale Beglaubigungen und Beurkundungen vornehmen kann.

Mehr Infos: www.advoro.ch/team/daniel-bleuer

 

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