Geschäftsführung bei der GmbH, Aktiengesellschaft und Einzelfirma

Wie unterscheiden sich die Pflichten und Aufgaben der Geschäftsführer:innen?

Die Geschäftsführung bezeichnet die operative und strategische Leitung eines Unternehmens oder einer Organisation durch eine Einzelperson oder eine Gruppe von Personen. Diese Leitungspersonen sind für die tägliche Führung des Unternehmens, die Umsetzung der Strategien und die Erreichung der Unternehmensziele verantwortlich. Je nach Rechtsform des Unternehmens unterscheiden sich die Verantwortlichkeiten und Aufgaben in der Geschäftsführung erheblich. Seit 2015 benötigt eine Schweizer GmbH oder AG mindestens einen Geschäftsführer, bzw. Verwaltungsrat, der in der Schweiz wohnt. Bei der Geschäftsführung wird zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter und dem eingesetzten (externen) Geschäftsführer unterschieden.

In der Schweiz regeln das Obligationenrecht (OR) und weitere gesetzliche Bestimmungen die Aufgaben und Pflichten von Geschäftsführern, Verwaltungsräten und Inhabern von Unternehmen verschiedener Rechtsformen. Die Rolle und die Pflichten variieren je nach spezifischem Unternehmenskontext. Die allgemeinen Aufgaben und Pflichten für Geschäftsführer bei GmbHs, AGs und Einzelfirmen unterscheiden sich wie folgt:

 

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Für eine GmbH in der Schweiz sind die Geschäftsführer für die tägliche Führung und Verwaltung der Gesellschaft zuständig. Die Geschäftsführung bei der GmbH erfolgt durch alle Gesellschafter:innen gemeinsam, sofern dies nicht durch Statuten abweichend geregelt ist.

Die rechtlichen Grundlagen dazu findest du hier.

 

Zu ihren Aufgaben und Pflichten gehören:

  • Tagesgeschäft führen und operativ tätig sein.
  • Buchführung und Rechnungslegung gemäss den gesetzlichen Vorgaben sicherstellen.
  • Einberufung der Gesellschafterversammlung und Umsetzung der Beschlüsse der Gesellschafter.
  • Einhalten aller gesetzlichen Vorschriften und Pflichten gegenüber dem Handelsregister.
  • Sorgfalt und Treuepflicht: Sie müssen ihre Aufgaben sorgfältig erfüllen und die Interessen der Gesellschaft wahren.

 

Weitere Informationen zur Geschäftsführung der GmbH erhältst du in diesem Beitrag: «Der Geschäftsführer der GmbH»

 

AG (Aktiengesellschaft)

In einer AG in der Schweiz ist der Verwaltungsrat für die Überwachung und strategische Führung der Gesellschaft zuständig. Die Geschäftsführung kann einem Direktor oder einer Geschäftsleitung übertragen werden.

Die rechtlichen Grundlagen dazu findest du hier.

 

Zu den Aufgaben und Pflichten gehören:

  • Strategische Führung des Unternehmens und Definition der Unternehmenspolitik.
  • Oberste Leitung und Überwachung der Geschäftsleitung.
  • Erstellung des Geschäftsberichts und Vorbereitung der Generalversammlung.
  • Beschlussfassung über die Kapitalstruktur und weitere strategische Entscheidungen.
  • Sorgfalt und Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft.

 

Einzelfirma

Inhaber:innen von Einzelunternehmen sind allein für die Geschäftsführung zuständig. Sie können von ihnen ernannte Personen als Stellvertreterinnen und Stellvertreter einsetzen. Einzelfirmen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Eine Einzelfirma ist rechtlich nicht von der natürlichen Person des Inhabers getrennt, was bedeutet, dass der Inhaber mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet.

 

Zu den Aufgaben und Pflichten gehören:

  • Alleinige Verantwortung für die Geschäftsführung und -entwicklung.
  • Buchführung gemäss den gesetzlichen Vorschriften.
  • Haftung mit dem Privatvermögen: Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für die Geschäftsverbindlichkeiten.
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Meldungen an das Handelsregister und die Steuerbehörden.

 

 

Es ist empfehlenswert, dass Personen, die in diesen Rollen tätig sind, sich detailliert mit den spezifischen gesetzlichen Pflichten und Anforderungen in der Schweiz vertraut machen, um ihrer Rolle gerecht zu werden und rechtliche Risiken zu minimieren.

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