Der Zusammenschluss von zwei Unternehmen ist ein langwieriger und komplizierter Prozess. Abgesehen von den organisatorischen Herausforderungen die eine Fusion mit sich bringt, gibt es auch aus juristischer Sicht einiges zu beachten. Dies gilt aber vor allem dann, wenn zwei, voneinander unabhängige Unternehmen zusammengeschlossen werden.
Für Unternehmen, die bereits vorgängig direkt oder indirekt zusammengehört haben, gibt es im Fusionsgesetz (FusG) die Möglichkeit einer erleichterten Fusion.
Mehr dazu können Sie auf unserem Blog nachlesen: die erleichterte Fusion
Erleichterte Fusion: Voraussetzungen
Damit Sie vom erleichterten Verfahren für die Fusion profitieren können, muss die Struktur Ihrer Unternehmen gemäss FusG Art. 23 einer der folgenden Varianten entsprechen:
Variante 1: Tochtergesellschaft (100%)
Das Unternehmen A hält 100%* der Anteile am Unternehmen B, mit dem fusioniert wird.
* Spezialregelung bei einer Beteiligung von min. 90% – kontaktieren Sie uns.
Variante 2: Gleiche Inhaberschaft
Die fusionierenden Unternehmen, gehören zu 100% der gleichen Person**.
** oder vertraglich verbundenen Personengruppe
Ablauf der erleichterten Fusion mit Fasoon
- Erstellung einer Zwischenbilanz der übertragenden Gesellschaft (darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Erstellung sämtlicher Dokumente für die Fusion
- Unterzeichnung der Dokumente
- Anmeldung der Eintragung im Handelsregister
Leistungsumfang
- Wir beraten Sie bezüglich der Fusion
- Wir erstellen die notwendigen Dokumente
- Mithilfe beim Zwischenabschluss*
- Kontrolle sämtlicher Unterlagen
- Korrespondenz mit dem Handelsregister
*Nach Bedarf, wird separat verrechnet
Kosten für die Fusion
Unsere Preise
Erleichterte Fusion: | CHF 690.- (exkl. MWST) |
andere Fusionsarten: | auf Anfrage |
Unterstützung Zwischenabschluss: | nach Aufwand |
Externe Kosten
Handelsregistergebühren: | ca. CHF 600.- bei der übernehmenden Gesellschaft |
ca. CHF 120.- für die Löschung der übertragenen Gesellschaft |