Dieser Aktionärbindungsvertrag regelt folgende Punkte
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Regeln Sie welche Aktionäre einen Anspruch auf Einsitz in den Verwaltungsrat haben und somit die Geschäfte der Gesellschaft aktiv mitgestalten können.
Stimmbindungsvereinbarung
Bestimmen Sie welche Beschlüsse der Generalversammlung oder an der Verwaltungsratssitzung der Einstimmigkeit bedürfen. Als Gesellschafter können Sie so sicherstellen, dass zu festgelegten Punkten nicht ohne Sie entschieden werden darf.
Belastungsverbot
Entscheiden Sie ob Aktionäre ihre Aktien verpfänden oder sonst wie belasten dürfen.
Mitverkaufsrecht
Entscheiden Sie ob den Aktionären ein Mitverkaufsrecht zusteht. So kann sichergestellt werden, dass auch kleinere Teilhaber ihre Anteile verkaufen können, wenn die Mehrheit an einen Dritten verkauft wird.
Vorkaufsrecht
Stellen Sie sicher, dass Anteile nicht an Dritte verkauft werden können, ohne dass diese zuerst den anderen Aktionären angeboten werden. So können nicht plötzlich Aussenstehende an der Gesellschaft beteiligt werden.
Bestimmung Unternehmenswert
Legen Sie im Vorhinein fest, wie der Unternehmenswert bestimmt wird, falls ein Aktionär seine Anteile verkaufen möchte.
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