Kollektivgesellschaft (KLG) gründen in der Schweiz
Die Kollektivgesellschaft kurz und bündig

Die Kollektivgesellschaft (KLG) ist die passende Rechtsform, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen möchten. Sie ist unkompliziert, günstig und ideal für kleine Unternehmen, die eng mit ihren Inhaber:innen verbunden sind.

Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Die Gesellschafter:innen der KLG haften mit dem privaten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.

Zahlen & Fakten zur Kollektivgesellschaft

Mindestkapitalkeines
GründungskostenHandelsregisteramt: CHF 200.- bis 300.-
Fasoon: CHF 100.-
HaftungPersönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter:innen
Verhältnis der Gesellschafter zueinanderEin Gesellschaftervertrag kann wichtige Punkte regeln (z.B. Gewinn- und Verlustverteilung). Vertrag einfach erstellen
NameFantasiebezeichnung + KLG
SozialversicherungenSelbständigerwerbend, d.h. AHV-Abzug über Gewinn der Gesellschaft
BuchführungDoppelte Buchhaltung ab CHF 500’000.- Umsatz im Jahr

 

Warum eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz gründen?

Kein Startkapital nötig
Die Gründung ist ohne Kapital möglich, eine KLG ist damit ideal für den schnellen Start.
Einfache Struktur und Gründung
Die KLG ist ähnlich unkompliziert wie die Einzelfirma, aber auf mehrere Inhaber:innen ausgelegt. Sie ist perfekt, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Geschäft führen möchten.
Geringe Kosten
Einziger Pflichtaufwand: Handelsregister-Eintrag (CHF 200 – 300).
Weit verbreitet im KMU-SektorBesonders beliebt in Handwerk, Gastronomie sowie lokalen Gewerben.

Voraussetzungen für die Gründung einer Kollektivgesellschaft

Kapital

Kein Mindestkapital erforderlich


Personen

Mindestens zwei natürliche Personen, alle Gesellschafter:innen haften solidarisch und unbeschränkt


Geschäftsführung

Für Kollektivgesellschaften besteht – anders als bei GmbH/AG – kein generelles Wohnsitzerfordernis, dass zwingend ein Gesellschafter in der Schweiz wohnen muss. Eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung ist jedoch erforderlich. Grundsätzlich führen alle Gesellschafter:innen das Geschäft.


Firmennamen

Der Name darf Fantasie- oder Tätigkeitsbezeichnungen enthalten, der Zusatz «KLG» oder «Kollektivgesellschaft» ist obligatorisch.

Was kostet die Gründung einer KLG?

 

Fasoon Basispreise mit Bestpreis-Garantie

  • CHF 100.-
  • Mit Partnerangeboten ab CHF 0.– möglich

Zusätzliche externe Kosten

  • Handelsregister-Gebühren: CHF 200-300 (je nach Kanton)
  • Unterschriftsbeglaubigung: ca. CHF 20.–/Person

So läuft deine Gründung mit Fasoon ab

  1. Offerte berechnen
    einfach und unverbindlich online
  2. Firmendaten erfassen
    du bestimmst die Gesellschafter:innen und legst den Firmennamen und Firmensitz fest
  3. Persönliche Beratung
    wir klären Fragen und optimieren deine Gründung
  4. Dokumente prüfen & unterschreiben (auch digital möglich)
    Gründungsdokumente erstellen und unterzeichnen (wir erstellen die Dokumente und senden sie dir/euch gesammelt zur Unterschrift)
  5. Du meldest dich/ihr meldet euch bei der zuständigen Ausgleichskasse (SVA oder SUVA) an

Häufige Fragen zur Gründung einer Kollektivgesellschaft

Brauche ich Kapital für die Gründung einer KLG?

Nein, eine Kollektivgesellschaft kann ohne Mindestkapital gegründet werden.

Kann ich für die Gründung einer KLG Pensionskassengelder beziehen?

Ja, für die Gründung von Personengesellschaften wie die Kollektivgesellschaft ist das möglich. Weitere Details erfährst du auf dieser Seite: Pensionskassenvorbezug.

Brauche ich einen Handelsregister-Eintrag für eine KLG?

Ja, der Eintrag ist für Kollektivgesellschaften obligatorisch (deklaratorisch). Das Unternehmen entsteht wie bei der Einzelfirma bereits mit der Aufnahme der Tätigkeit.

Haften die Gesellschafter:innen einer Kollektivgesellschaft persönlich?

Ja, sie haften unbeschränkt, solidarisch und mit dem gesamten Privatvermögen.

Welche Versicherungen brauche ich?

SVA- oder SUVA-Anmeldung ist zwingend; je nach Branche weitere Versicherungen empfohlen.

Wie wird der Gewinn verteilt?

 Gemäss Gesellschaftervertrag; ansonsten nach gesetzlichen Regeln.

Muss ich eine Buchhaltung führen?

Bis CHF 500’000 Umsatz reicht eine einfache Einnahmen-/Ausgabenrechnung. Darüber ist eine doppelte Buchhaltung erforderlich.

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