Nachliberierung
für deine Aktiengesellschaft
Mit einer Nachliberierung zahlst du das bei der Gründung noch nicht vollständig einbezahlte Aktienkapital nachträglich ein. So stärkst du deine Kapitalstruktur, reduzierst Risiken und bist optimal vorbereitet für Wachstum oder Investoren.
Mit Fasoon läuft deine Nachliberierung schnell, einfach und rechtssicher.
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Unser Team
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Die Nachliberierung Schritt für Schritt
Die Nachliberierung betrifft ausschliesslich Aktiengesellschaften mit teil-liberiertem Kapital. Wir begleiten dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess: von der Einzahlung über die Beschlüsse bis zur Eintragung im Handelsregister.
Du erhältst alle nötigen Dokumente, wir organisieren die notarielle Beurkundung und kümmern uns um den Eintrag.
Warum eine Nachliberierung sinnvoll ist:
- Du beseitigst persönliche Nachschusspflichten der Aktionäre
- Du stärkst die finanzielle Stabilität deiner Gesellschaft
- Du verbesserst deine Position gegenüber Investoren
- Du vermeidest rechtliche Risiken bei Verkauf oder Finanzierung
- Du schaffst eine klare und transparente Kapitalstruktur
Eine vollständige Liberierung ist insbesondere vor Finanzierungsrunden oder einem Exit ein wichtiger Vorteil.
Die Preise
- CHF 1‘000.- sofern der Notartermin physisch vor Ort in St. Gallen stattfindet (mind. ein Verwaltungsrat muss persönlich anwesend sein)
- CHF 1‘250.- sofern der Notartermin digital über einen Video Call stattfindet (mind. ein Verwaltungsrat muss am Video Call teilnehmen)
Bei diesen Kosten handelt es sich um den Normalfall für eine Nachliberierung mittels Bareinlage auf ein Kapitaleinzahlungskonto einer Schweizer Bank. Bei speziellen Nachliberierungen (sehr hohe Beträge für die Nachliberierung, komplizierte Sacheinlagen, etc.) kann die Offerte vom Standard abweichen. Die Preise verstehen sich inkl. Notariatsgebühren und exkl. Handelsregistergebühren und MWST.
Ablauf der Nachliberierung
- Du erfasst deine Angaben online
- Wir prüfen alles und beraten dich persönlich
- Einzahlung des ausstehenden Kapitals
- Verwaltungsratsbeschluss, dass das Kapital vollständig einbezahlt wurde
- Statutenanpassung
- Öffentliche Beurkundung beim Notar (wir kümmern uns darum)
- Anpassungen im Handelsregister (wir reichen alle Dokumente ein)