Versicherungen für Selbstständige und Start-ups

Welche brauche ich wirklich?

Ob grosse Start-up-Pläne oder selbständig im Nebenerwerb: Wer in der Schweiz eine eigene Firma gründet, hat tausend Dinge im Kopf und wenig Zeit. Nicht selten ist auch das Geld knapp. In unserem Ratgeber erfährst du deshalb, welche Versicherungen für Start-ups obligatorisch und welche freiwillig sind.

Versicherungen: Ohne geht’s für Start-ups nicht

AHV, Unfall, Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz und so fort. Die Vielfalt an Versicherungen in der Schweiz ist riesig. Deshalb beantworten wir dir in diesem Artikel ein paar oft gestellte Fragen:

  • Welche Versicherungen sind für mein Unternehmen obligatorisch?
  • Welche sind in der Gründungsphase sinnvoll?
  • Wo finde ich Unterstützung?

Schneller Überblick: Eine einfache Übersicht über alle Versicherungstypen und für wen sie obligatorisch oder freiwillig sind, findest du im Kapitel «Obligatorisch oder freiwillig».

Insurance-Start-up oder Bioladen: Jede Firma ist ein kleines Einhorn

Nicht nur Tech-Spin-off-Start-ups sind Einhörner. Jedes Unternehmen ist anders und hat unterschiedliche Risiken und Verpflichtungen. Um dein Unternehmen, dich als Gründerin oder Gründer und allenfalls deine Mitarbeitenden gut abzusichern, ist deshalb eine persönliche Beratung letztlich unabdingbar. Dabei wird geschaut:

  • Was deiner jungen Firma gefährlich werden könnte
  • Risiko selbst tragen oder auf eine Versicherung überwälzen möchtest

Zur ersten Orientierung gibt es vor allem zwei wichtige Kriterien, von denen die Versicherungssituation jeder Neugründung abhängt: erstens die Frage, ob du selbständig bist oder nicht, und zweitens die Branche, in der du tätig sein wirst.

Kriterium 1: Selbständig oder nicht – das ist hier die Frage

Selbständig erwerbend oder angestellt – diese Unterscheidung ist eine der wichtigsten bei einer Neugründung. Denn wenn es um die obligatorischen Sozialversicherungen geht, gibt es grosse Unterschiede. Es ist gar nicht so klar, wie es auf den ersten Blick erscheint, wer als angestellt und wer als selbständig gilt. Ausschlaggebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Person, nicht die vertraglichen. Die Entscheidung darüber trifft die kantonale Ausgleichskasse.

Grundsätzlich gilt:

  • Angestellt: Besteht ein Arbeitsverhältnis, giltst du in der Sozialversicherung als nicht selbständig erwerbend – auch wenn du eine Aktiengesellschaft oder GmbH gründest. Du bist dann aus Sicht der obligatorischen Sozialversicherung im eigenen Betrieb angestellt. In dem Fall bist du als Chefin oder Chef dafür verantwortlich, dass du und deine Mitarbeitenden über die obligatorischen Sozialversicherungen verfügen. Sie garantieren einen guten Schutz für die Angestellten (und ihre Angehörigen) bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erreichen des Pensionsalters und im Todesfall.
  • Selbständig: Als selbständig erwerbend gilt, wer unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko arbeitet sowie in unabhängiger Stellung ist. Das gilt für Inhaberinnen und Inhaber von Einzelfirmen sowie von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften. Hat die Ausgleichskasse deine Selbständigkeit anerkannt, bist du folgendermassen versichert:
    • In der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
    • In der Invalidenversicherung (IV)
    • In der Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Diese Versicherungen decken einen Grundbedarf im Alter und bei Invalidität ab. Keinen Versicherungsschutz hast du beispielsweise:
    • Bei Arbeitslosigkeit (ab zwei Jahren Selbständigkeit)
    • Bei Unfall
    • In der zweiten Säule (Pensionskasse)

Gut zu wissen: Selbstständige müssen unbedingt individuell vorsorgen, um Versicherungslücken zu decken. Falls du Angestellte hast, bist du auch dafür verantwortlich, dass sie versichert sind.

Kriterium 2: Unterschiedliche Branche, unterschiedliche Risiken

Welche Versicherungen ein neues Unternehmen braucht, ist auch stark von der Branche abhängig, in der es tätig wird. Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Risiken, die zuerst analysiert werden müssen. Beispiele dafür sind:

  • Arbeitest du mit Lebensmitteln oder mit sensiblen Daten von Kundinnen und Kunden?
  • Brauchst du Fahrzeuge oder ein Betriebsgebäude?
  • Arbeitest du auch im Ausland oder mit gefährlichen Substanzen?

Diese individuelle Risikoanalyse ist die Basis, um zu eruieren, welches die richtigen Versicherungen sind für die jeweilige Phase, in der sich das Unternehmen befindet. Insbesondere im Haftpflichtbereich gibt es spezielle Bestimmungen: Bestimmte Berufsgruppen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, weil es gesetzlich oder von ihrem Berufsverband vorgeschrieben ist. Dazu gehören Ärzt:innen, Apotheker:innen und Bewachungsunternehmen. Ebenfalls gibt es Versicherungsobligatorien bei der Gebäudeversicherung und bei sehr grossen Risiken.

Personen-, Vermögens- und Sachversicherungen

Weitere wichtige Versicherungen, die du kennen musst, sind Personenversicherungen, Vermögensversicherungen und Sachversicherungen. Solche solltest du haben oder prüfen:

Bei der Personenversicherung geht es darum, den Menschen und seine Familie abzusichern.

  • Zu den Personenversicherungen, die für dich als Gründerin oder Gründer relevant sind, gehören die obligatorischen Sozialversicherungen (1. Säule), die wir bereits erwähnt haben: AHV, IV und EO.
  • Ebenfalls obligatorisch ist die Unfallversicherung für Berufsunfälle und teilweise auch für Nichtberufsunfälle. Angestellte werden über die Firma versichert, Selbständige schliessen die Deckung «Unfall» bei der Grundversicherung der privaten Krankenkasse ein.
  • Sehr wichtig ist auch die Über einem bestimmten Lohn sind Angestellte obligatorisch über die Pensionskasse zu versichern. Selbständige müssen sich selbst um ihre Vorsorge kümmern. Sie können sich freiwillig einer Pensionskasse (2. Säule) anschliessen oder sich über die private Vorsorge in der 3. Säule absichern.
  • Wenn Angestellte krank sind, erhalten sie im Rahmen der gesetzlichen Fortzahlungspflicht weiterhin ihren Lohn. Eine Krankentaggeldversicherung deckt dieses Risiko ab. Auch Selbständige können diese für sich abschliessen.

Mit Vermögensversicherungen werden Schäden finanziell abgedeckt, die du oder deine Mitarbeitenden Drittpersonen zufügen.

  • Die einzige obligatorische Versicherung hier ist die Motorfahrzeughaftpflicht, falls du ein Firmenfahrzeug hast.
  • Eine Betriebshaftpflicht ist auf jeden Fall sinnvoll. Sie übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche – beispielsweise im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten – und wehrt alle anderen Forderungen für dich ab. Welche Deckungen die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst, ist wiederum von deiner Branche abhängig.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an bestimmte Berufsgruppen und ist nur für einige darunter obligatorisch.
  • Die Betriebsrechtsschutzversicherung schützt dein Unternehmen vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten, sei es mit Kundinnen, Mitarbeitenden, der Nachbarschaft oder Lieferant:innen.

Bei den Sachversicherungen schliesslich geht es um die Absicherung von Dingen. In einer Betriebs- oder Geschäftsversicherung können oft verschiedene Deckungen eingeschlossen oder auch einzeln versichert werden. Das hängt vom Risikoprofil deines Unternehmens ab.

  • Zu den versicherbaren Risiken gehören Schäden am Betriebsinventar wie Computer oder Maschinen, von Drittpersonen anvertrautes Eigentum oder finanzielle Ausfälle, wenn beispielweise wegen einer Überschwemmung nicht gearbeitet werden kann (Betriebsunterbrechung).
  • Je nach Branche sind spezielle Deckungen wie die technische Versicherung, Montageversicherung oder Hygieneversicherung
  • Wer online ist und vernetzt arbeitet – und wer ist das heute nicht? –, kann Opfer von Cyberkriminalität werden. Für praktisch alle Branchen kann eine Cyberversicherung wertvoll sein. Sie deckt Schäden aus Cyberattacken und hilft unter anderem, verlorene Daten wiederherzustellen.
  • Beim Fahrzeug ist eine Kaskoversicherung
  • Wer Waren transportiert, braucht eine Wer viel unterwegs ist, braucht eine Reiseversicherung. In der Versicherungswelt gibt es kaum ein Risiko, das nicht gedeckt werden könnte.

Gute Nachricht: Jungunternehmen können sparen

Als nächsten Schritt solltest du konkreter werden und Angebote prüfen: Versicherer empfangen Neugründerinnen und -gründer mit offenen Armen und bieten ihnen oft ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. In den ersten Geschäftsjahren profitieren Jungunternehmen denn auch von besonders attraktiven Angeboten und Prämienrabatten. Online-Versicherungschecks vereinfachen es dir, dein Versicherungs-Know-how weiter zu vertiefen. Zudem liefern sie gute Anhaltspunkte dazu, welche Versicherungen du in deinem konkreten Fall brauchst. Mithilfe einer zusätzlichen Beratung kommst du schliesslich zum Versicherungsschutz für dein grosses Vorhaben: dein eigenes Unternehmen.

Obligatorisch oder freiwillig? Versicherungen im Überblick

  Einzelfirma Kollektiv-gesellschaft GmbH AG
Personenversicherungen
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) / Invalidenversicherung (IV) / Erwerbsersatzordnung (EO) Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch
Arbeitslosenversicherung (ALV) Nicht versicherbar Nicht versicherbar Obligatorisch Obligatorisch
Familienzulagen Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch Obligatorisch
Unfallversicherung (UVG) für Berufsunfälle Für Personal obligatorisch – Inhaber und Inhaberinnen können sich über die private Kranken-versicherung oder über die Firma versichern Für Personal obligatorisch – Inhaber und Inhaberinnen können sich über die private Kranken-versicherung oder über die Firma versichern Obligatorisch Obligatorisch
Unfallversicherung (UVG) für Nichtberufsunfälle Für Personal ab 8 h pro Woche obligatorisch – Inhaber und Inhaberinnen können sich über die private Kranken-versicherung oder über die Firma versichern Für Personal ab 8 h Arbeit pro Woche obligatorisch – Inhaber und Inhaberinnen können sich über die private Kranken-versicherung oder über die Firma versichern Obligatorisch ab 8 h Arbeit pro Woche Obligatorisch ab 8 h Arbeit pro Woche
Berufliche Vorsorge (BVG) Freiwillig – obligatorisch nur für Personal ab einem Jahreslohn von CHF 22’050 Freiwillig – obligatorisch nur für Personal ab einem Jahreslohn von CHF 22’050 Obligatorisch – ab einem Jahreslohn von CHF 22’050 Obligatorisch – ab einem Jahreslohn von CHF 22’050
Krankentaggeld (KTG) Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig
Vermögensversicherungen
Berufshaftpflicht Für gewisse Branchen obligatorisch Für gewisse Branchen obligatorisch Für gewisse Branchen obligatorisch Für gewisse Branchen obligatorisch
Betriebshaftpflicht Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig
Gebäudehaftpflicht Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig
Betriebsunterbruch-versicherung Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig
Rechtsschutzversicherung Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig
Sachversicherungen
Gebäudeversicherung Für Gebäude-eigentümer ist die Feuer- und Elementar-versicherung obligatorisch Für Gebäude-eigentümer ist die Feuer- und Elementar-versicherung obligatorisch Für Gebäude-eigentümer ist die Feuer- und Elementar-versicherung obligatorisch Für Gebäude-eigentümer ist die Feuer- und Elementar-versicherung obligatorisch
Fahrhabeversicherung (Inventar etc.) Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig
Motorfahrzeug-versicherung Motorfahrzeug-haftpflicht obligatorisch – Kasko freiwillig Motorfahrzeug-haftpflicht obligatorisch – Kasko freiwillig Motorfahrzeug-haftpflicht obligatorisch – Kasko freiwillig Motorfahrzeug-haftpflicht obligatorisch – Kasko freiwillig
Technische Versicherungen, z.B. für Maschinen Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig
Transportversicherung Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig
Reiseversicherung Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig
Cyberversicherung Freiwillig Freiwillig Freiwillig Freiwillig

(Quelle: in Anlehnung an KMU-Portal des Bundes, Thema Gründung/Versicherungen)

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