Unternehmertum bedeutet Risiko – das gehört dazu. Wer eine Firma gründet, investiert Zeit, Geld und meist auch viel persönliche Energie. Umso erstaunlicher war es bislang, dass Gründer:innen zwar Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlten, im Ernstfall aber kaum davon profitieren konnten. Das ändert sich jetzt: Das Schweizer Parlament hat eine wegweisende Reform beschlossen, die Unternehmer:innen künftig deutlich besser absichert.

 

Die bisherige Situation: ALV zahlen ja, Leistungen kaum

Viele Gründer:innen in der Schweiz sind in ihrer eigenen AG oder GmbH angestellt. Formal gelten sie damit als Arbeitnehmer:innen – mit allen Pflichten. Dazu gehören auch die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung.

Das Problem bisher: Im Fall einer Krise hatten diese sogenannten «arbeitgeberähnlichen Personen» praktisch keinen Anspruch auf Leistungen.

Der Grund lag im System selbst: Behörden argumentierten, dass Unternehmer:innen die Geschicke ihrer Firma weiterhin beeinflussen könnten. Selbst dann, wenn diese faktisch nicht mehr überlebensfähig war. Dadurch wurde ihnen die sogenannte «Vermittelbarkeit» abgesprochen, eine Voraussetzung für ALV-Leistungen. Die Folge: Viele Unternehmer:innen zahlten jahrelang in eine Versicherung ein, ohne im entscheidenden Moment abgesichert zu sein.

 

Der politische Durchbruch

Mit der parlamentarischen Initiative 20.406 wurde diese Ungleichbehandlung gezielt angegangen. Die Initiative wurde 2020 eingereicht und nach mehreren Jahren politischer Diskussion im Juni 2026 verabschiedet. Das Ziel war klar: Wer Beiträge bezahlt, soll im Ernstfall auch Anspruch auf Leistungen haben – unabhängig davon, ob es sich um klassische Angestellte oder Unternehmer:innen handelt.

Damit korrigiert das Parlament eine lange bestehende systemische Schwäche im Schweizer Sozialversicherungssystem.

 

Was sich konkret für Unternehmer:innen ändert

Künftig erhalten Unternehmer:innen unter klar definierten Bedingungen Zugang zur Arbeitslosenversicherung.

Dabei spielen vor allem zwei Szenarien eine Rolle:

  1. Wenn das Unternehmen in Liquidation ist

Wird eine Firma aufgelöst, können ehemalige Inhaber:innen Leistungen beziehen, sofern sie nicht mehr im Unternehmen tätig sind und gewisse Mindestanforderungen erfüllen.

  1. Wenn das Unternehmen weiterbesteht

Auch hier ist ein Anspruch möglich – allerdings nur, wenn keine beherrschende Stellung mehr besteht. Das bedeutet unter anderem:

  • weniger als 50 % Beteiligung
  • keine Rolle im Verwaltungsrat
  • begrenzte Stimmrechte im Unternehmen

Zusätzlich wurde eine Wartefrist (z. B. 20 Tage) eingeführt, bevor Leistungen bezogen werden können. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass echte Arbeitslosigkeit vorliegt und Missbrauch verhindert wird.

 

Warum diese Reform so wichtig ist

Die Auswirkungen gehen weit über eine technische Gesetzesanpassung hinaus.

Mehr Sicherheit für Gründer:innen

Die Reform reduziert ein zentrales Risiko beim Schritt in die Selbstständigkeit. Wer gründet, weiss künftig: Im Worst Case besteht zumindest eine Basisabsicherung.

Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz

Eine bessere soziale Absicherung macht Unternehmertum attraktiver – und fördert Innovation sowie neue Geschäftsmodelle. 

Mehr Fairness im System

Die Reform beseitigt eine offensichtliche Ungleichbehandlung und stellt sicher, dass das Versicherungsprinzip wieder greift: Wer einzahlt, soll auch profitieren können.

 

Kritische Stimmen: Kosten und Risiken

Wie bei jeder Reform gibt es auch hier Gegenargumente.

Der Bundesrat warnte vor zusätzlichen Kosten von mehr als 400 Millionen Franken pro Jahr sowie vor administrativem Mehraufwand.

Kritische Stimmen aus der Politik befürchteten, dass unternehmerische Risiken teilweise auf die Allgemeinheit abgewälzt werden könnten. Um solchen Bedenken zu begegnen, wurden klare Voraussetzungen und Einschränkungen eingeführt, etwa die erwähnte Wartefrist und strikte Kriterien für den Leistungsbezug.

 

Was bedeutet das konkret für dich als Unternehmer:in?

Die neue Regelung hat direkte Auswirkungen auf deine unternehmerische Planung:

  • Deine Absicherung verbessert sich spürbar
  • Die Struktur deiner Firma wird wichtiger (z.  Beteiligungsverhältnisse, Funktionen)
  • Im Krisenfall hast du erstmals echte Optionen

Gerade für Gründer:innen und KMU lohnt es sich, die eigene Unternehmensstruktur bewusst zu gestalten. Nicht nur aus steuerlichen oder strategischen Gründen, sondern auch im Hinblick auf die soziale Absicherung.

 

Fazit: Mehr Fairness in der Arbeitslosenversicherung, mehr unternehmerische  Sicherheit 

Unternehmertum bleibt auch weiterhin mit Risiken verbunden – und das ist gut so. Doch die neue Regelung sorgt dafür, dass diese Risiken nicht einseitig zulasten der Unternehmer:innen gehen. Die Reform bringt mehr Fairness ins System, stärkt den Standort Schweiz und gibt Gründer:innen die Sicherheit, die ihnen durch ihre Beiträge auch zusteht.

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