Du arbeitest mit Freelancern oder bist selbst eine/r? Dann solltest du das Thema Scheinselbständigkeit verstehen. Denn was auf den ersten Blick wie eine flexible Zusammenarbeit aussieht, kann schnell teuer werden: Nachzahlungen, rechtliche Risiken und hohe Zusatzkosten – rückwirkend bis zu 5 Jahre.

In diesem Beitrag erfährst du, wann du als scheinselbständig giltst, welche Risiken bestehen und wie du dich schützt.

 

Was ist Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit bedeutet: Du trittst formal als Selbständiger auf, bist aber faktisch wie ein Arbeitnehmer tätig. Es spielt dabei keine Rolle, was im Vertrag steht. Entscheidend sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Typischer Fall:

Du schreibst Rechnungen, bist aber wirtschaftlich von einem Unternehmen abhängig und arbeitest nach dessen Regeln.

 

Freelancer ≠ automatisch selbständig

Ein verbreiteter Irrtum: Ich bin Freelancer, also selbständig. Das ist falsch. Der Begriff Freelancer existiert rechtlich gar nicht.

Das Schweizer Recht kennt nur zwei Kategorien:

  • Selbständig erwerbend
  • Unselbständig erwerbend

 

Das bedeutet: Auch mit einer Einzelfirma, eigener Website und Rechnungen, die du schreibst, kannst du als scheinselbständig gelten.

 

Woran erkennt man echte Selbständigkeit?

Die AHV beurteilt jeden Fall individuell, aber es gibt klare Indikatoren.

Typische Merkmale echter Selbständigkeit sind:

  • Mehrere Auftraggeber (meist mindestens 3)
  • Eigener Marktauftritt
  • Arbeiten auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
  • Freie Arbeitsgestaltung (keine Weisungsbindung)
  • Eigene Infrastruktur, evtl. eigenes Personal

 

Warnsignale für Scheinselbständigkeit

  • Du hast nur einen Hauptkunden
  • Du arbeitest wie ein Mitarbeiter im Unternehmen (Badge, Arbeitsplatz etc.)
  • Der Auftraggeber bestimmt deine Arbeitszeiten
  • Du trägst kaum unternehmerisches Risiko

 

Der entscheidende Faktor ist die wirtschaftliche Abhängigkeit und nicht der Vertrag.

 

Typische Praxisfälle

Webdesigner mit einem Grosskunden → hohes Risiko der Abhängigkeit

Startphase eines Unternehmens mit 1 – 2 Kunden → häufig Graubereich (Einzelfallprüfung)

Arbeit direkt im Unternehmen vor Ort → wird schnell als Anstellung gewertet

Bau- oder SUVA-Branchen → besonders strenge Kontrollen

 

Fazit zur Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit ist:

  • weit verbreitet
  • nicht immer einfach zu erkennen
  • teuer bei falscher Einschätzung (für beide Seiten)

Die wichtigste Erkenntnis dabei: Nicht der Vertrag entscheidet, sondern die wirtschaftliche Realität der Zusammenarbeit.

 

Die Risiken für Unternehmen

Für Unternehmen ist Scheinselbständigkeit (Zusammenarbeit mit Freelancern bzw. Selbständigen, die faktisch keine sind) besonders gefährlich.

Finanzielle Folgen

  • Nachzahlungen von Sozialversicherungen (AHV, ALV, BVG etc.)
  • Rückwirkend bis zu 5 Jahre
  • Arbeitgeber zahlt Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil

 

Rechtliche Konsequenzen

Der Freelancer wird nachträglich zum Arbeitnehmer:

  • Anspruch auf Ferien
  • Kündigungsschutz
  • Überstundenentschädigung

 

Worst Case

Ein Unfall ohne Versicherung, der massive Kosten nach sich ziehen kann. Die Verantwortung liegt dabei meistens beim Unternehmen und nicht beim Freelancer.

 

Die Risiken für Freelancer

Auch für Selbständige kann Scheinselbständigkeit problematisch sein:

Kein Zugang zu:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Kündigungsschutz

 

So laufen AHV-Kontrollen ab

Die AHV prüft Unternehmen regelmässig – insbesondere bei Freelancer-Modellen. Die Kontrolle kommt oft Jahre später und dann folgt allenfalls rückwirkend die folgenreiche Korrektur.

Typischer Ablauf:

  • Prüfung von Rechnungen und Buchhaltung
  • Analyse der Zusammenarbeit
  • Nachfrage nach Selbständigkeitsnachweis

 

Stolpersteine und wichtige Fragen rund um die Scheinselbständigkeit:

  • Eine Selbständigkeitsbestätigung ist keine Garantie
  • Ein grosser Kunde bedeutet nicht nur ein unternehmerisches Klumpenrisiko, sondern kann auch für die Beurteilung von Scheinselbständigkeit entscheidend sein
  • Tätigkeit passt nicht zur Anmeldung (z.B. andere Branche)
  • Mehrwertsteuer kann anders beurteilt werden als AHV

 

So schützt du dich

Als Unternehmen

  • Selbständigkeitsbestätigung einfordern
  • Auf mehrere Auftraggeber achten
  • Zusammenarbeit regelmässig prüfen
  • Bei Unsicherheit: AHV-Abklärung

 

Als Freelancer

  • Mehrere Kunden aufbauen
  • Unabhängigkeit aktiv leben
  • Eigene Infrastruktur erwerben/nutzen
  • Marke aufbauen

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