Die Frage, wer tatsächlich hinter einem Unternehmen steht, gewinnt weltweit an Bedeutung. Auch die Schweiz zieht nach: Mit dem neuen Transparenzgesetz (TJPG) wird ein zentrales Register eingeführt, das diese Frage beantwortet.

Für Unternehmen bedeutet das keine grundlegende Revolution, aber eine neue Pflicht zur strukturierten Offenlegung. In diesem Beitrag erfährst du, was das Transparenzregister ist, wer betroffen ist und welche Pflichten daraus entstehen.

Fasoon gehört zur Pilotgruppe des Bundes für die Umsetzung des Transparenzregisters und berät Gründer:innen und Unternehmen dazu. Am Anfang muss die Meldung über EasyGov erfolgen, ab ca. Mitte 2027 ist auch eine Meldung über das Handelsregister möglich. Es entstehen keine Gebühren für eine Meldung. Aufforderungen die nicht fristgerecht erfüllt werden, können Gebühren auslösen.

 

Was ist das Transparenzregister?

Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen (TJPG) führt die Schweiz erstmals ein zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte ein. Das Gesetz wurde am 26. September 2025 verabschiedet und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Das Ziel ist klar:

Behörden sollen künftig schneller und effizienter erkennen können, wer ein Unternehmen tatsächlich kontrolliert. Dabei werden bestehende Regelungen, die bisher auf verschiedene Gesetze verteilt waren, gebündelt und erheblich erweitert.

 

Warum wird das Register eingeführt?

Die Einführung erfolgt nicht isoliert, sondern im internationalen Kontext. Bisher hatten Schweizer Behörden nur eingeschränkten Zugang zu verlässlichen Informationen über wirtschaftlich Berechtigte.

Mit dem neuen Register will die Schweiz:

  • Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen
  • internationale Standards erfüllen
  • die Integrität des Finanzplatzes stärken

Kurz gesagt: Mehr Transparenz soll Missbrauch erschweren.

 

Wer ist betroffen?

Die neuen Pflichten gelten für einen grossen Teil der Schweizer Wirtschaft. Ca. 500’000 Unternehmen müssen sich registrieren.

Betroffen sind insbesondere:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Holding- und Finanzierungsgesellschaften
  • Investmentstrukturen und Family Offices

 

Auch ausländische Unternehmen können erfasst werden, wenn sie einen klaren Bezug zur Schweiz haben, zum Beispiel durch:

  • eine Zweigniederlassung
  • tatsächliche Geschäftsleitung in der Schweiz
  • Immobilienbesitz

Ausnahmen bestehen unter anderem für börsenkotierte Gesellschaften.

 

Was ist eine wirtschaftlich berechtigte Person?

Im Zentrum des Transparenzregisters steht die sogenannte wirtschaftlich berechtigte Person. Dabei handelt es sich immer um eine natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich kontrolliert. Typischerweise ist dies eine Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf andere Weise massgeblichen Einfluss ausübt.

Kontrolle kann also auch bestehen durch:

  • Aktionärsbindungsverträge
  • Vetorechte
  • familiäre oder treuhänderische Strukturen

Kann keine solche Person identifiziert werden, gilt als Ersatzlösung das oberste Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrats.

 

Welche Pflichten entstehen für Unternehmen?

  1. Identifikation

Unternehmen müssen feststellen, wer ihre wirtschaftlich berechtigten Personen sind.

  1. Verifizierung

Die Angaben müssen mit geeigneten Dokumenten überprüft und plausibilisiert werden.

  1. Meldung

Die Informationen müssen an das zentrale Transparenzregister gemeldet werden – inklusive:

  • Identität der Person
  • Art der Kontrolle
  • Umfang der Beteiligung

Änderungen sind laufend zu aktualisieren, in der Regel innerhalb eines Monats.

 

Was unterscheidet das Transparenzregister vom Handelsregister und Aktienbuch?

Handelsregister:

Öffentlich zugänglich, enthält rechtliche Informationen (z. B. Firma, Sitz, Organe).

Aktienbuch/-register:

Internes Register, enthält Aktionäre oder Gesellschafter.

Transparenzregister:

Nicht öffentlich, zeigt die wirtschaftlich Berechtigten und macht die tatsächlichen Kontrollverhältnisse sichtbar.

 

Wer hat Zugriff auf das Register?

Das Transparenzregister ist nicht öffentlich zugänglich. Zugriff erhalten Behörden und Finanzintermediäre. Die Nutzung der Daten ist streng zweckgebunden.

 

Fristen, Verantwortung und Sanktionen

Die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim Unternehmen, konkret bei Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat:

  • Meldungen müssen fristgerecht erfolgen
  • Verantwortung bleibt auch bei Delegation bestehen

 

Bei Verstössen drohen empfindliche Sanktionen: bis zu CHF 500’000 Busse bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Je nach Struktur gelten unterschiedliche Übergangsfristen, die von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen können.

 

Wo liegt die Herausforderung in der Praxis?

Für einfache KMU mit klaren Eigentümerstrukturen bleibt der Aufwand meist überschaubar. Für GmbHs und Einpersonen-AGs (bei welchen VR und Aktionär identisch sind) gibt es zudem ein vereinfachtes Meldeverfahren.

Komplex wird es bei:

  • mehrstufigen Holding-Strukturen
  • internationalen Beteiligungen
  • Trusts oder Nominee-Konstruktionen
  • gemeinsamen Kontrollrechten

In solchen Fällen kann die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten aufwendig sein und erfordert eine saubere Analyse.

 

Was bedeutet das konkret für KMU?

Für viele kleinere und mittelgrosse Unternehmen ist die gute Nachricht: Der zusätzliche Aufwand bleibt oft gering. In vielen Fällen sind die wirtschaftlich berechtigten Personen bereits bekannt und müssen lediglich erfasst und gemeldet werden.

Entscheidend ist:

  • dass die Daten korrekt sind
  • dass sie strukturiert dokumentiert vorliegen
  • und dass Prozesse für Aktualisierungen definiert sind

 

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist, lohnt sich Vorbereitung.

Die wichtigsten Schritte:

  • Eigentümerstruktur analysieren
  • wirtschaftlich Berechtigte identifizieren
  • Aktienregister/-buch überprüfen
  • interne Prozesse und Verantwortlichkeiten definieren

Wer früh handelt, spart später Zeit und minimiert Risiken.

 

Fazit

Das neue Transparenzregister ist mehr als eine administrative Pflicht. Es ist ein zentraler Baustein für mehr Transparenz und Vertrauen im Schweizer Wirtschaftsraum. Für viele Unternehmen bedeutet es keinen grossen Mehraufwand, aber eine klare Verpflichtung zur strukturierten Offenlegung. Wer seine Strukturen sauber dokumentiert, ist für die kommenden Anforderungen bestens gerüstet.

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