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Publiziert: Montag, 27 Februar 2017, 09:43
Autor: Damian Thurnheer

Erfahren Sie, wie die Firmengründung mit Sacheinlage funktioniert und welche Sachwerte als Einlage für die Gründung zulässig sind.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer GmbH. Die Entscheide, die bei einer Versammlung gefällt werden, benötigen gewisse Quoren, d.h. eine gewisse Anzahl Stimmen, damit der Beschluss rechtskräftig wird.