Gesellschaftervertrag Kollektivgesellschaft

Der Gesellschaftervertrag für Kollektivgesellschaften regelt folgende Punkte

N

Einlagen der Gesellschafter

Was für Einlagen (Geld, Sacheinlagen, Arbeitszeit) bringt jeder Gesellschafter ein

N

Geschäftsführung

Wie ist die Geschäftsführung geregelt

N

Entscheidfindung

Wie werden Entscheide innerhalb der Gesellschaft getroffen?

N

Entschädigung / Lohn

Wie werden die Gesellschafter für ihre Arbeit entschädigt?

N

Gewinnverteilung

Wie wird ein allfälliger Gewinn der Gesellschaft auf die Gesellschafter verteilt

N

Konkurrenzverbot

Soll ein Konkurrenzverbot für die Gesellschafter gelten?

nur jetzt für
CHF 50.-
statt CHF 100.-

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