Vorsicht vor Adressbuchschwindlern: Teil 1

mit diesen Tricks versuchen dubiose Firmen an Ihr Geld zu kommen

Vorsicht vor Adressbuchschwindlern: mit diesen Tricks versuchen dubiose Unternehmen an Ihr Geld zu kommen – Teil 1!

Nach dem Handelsregistereintrag erhalten Unternehmen immer wieder Schreiben von Adressbuchschwindlern für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis. Wer diese Schreiben nur nebenher liest und ohne genaue Prüfung unterzeichnet, kann böse Überraschungen erleben, die ins Geld gehen. Wir zeigen Ihnen wie die Missbräuche ablaufen.

Am Schluss des Artikels finden Sie eine kurze Zusammenfassung.

Wie laufen die Missbräuche ab?

Der Ursprung für die unaufgefordert erhaltenen Briefe ist in der Regel der Handelsregistereintrag. Sobald Ihr Unternehmen eingetragen und veröffentlicht wurde, ist Ihre Firmenadresse für jedermann zugänglich. Diese Adressen werden von spezialisierten Unternehmen die mit Adressen handeln fortlaufend gesammelt. Anschliessend verkaufen diese die Adressen an andere Unternehmen, welche diese für Werbesendungen – oder eben für unlautere Zwecke wie den Versand von Scheinregistereinträgen verwenden.

Unaufgeforderte Offerten für Registereinträge

Dieses Beispiel von einem Scheinregister haben wir erhalten, nachdem wir die Marke Fasoon geschützt haben. Erst im klein gedruckten Teil wird ersichtlich, dass es sich hierbei um eine Offerte für ein privates Register handelt und der Vertrag mit der Bezahlung des Betrages zu Stande kommt. Beim schnellen Überfliegen der Rechnung meint man zunächst, dass es sich hierbei um die offizielle Rechnung für die Eintragung ins Markenregister handelt.

Die Werbeschreiben für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis werden oft massenhaft und in Form von Formularen postalisch und per Fax versendet. Die Geschäftsadresse ist im Formular bereits vorgedruckt. Der Empfänger wird aufgefordert, die Korrektheit der Geschäftsadresse zu überprüfen, allfällige Änderungen vorzunehmen und die von ihm angebotenen Dienstleistungen und Produkte einzutragen, um auf der Werbeplattform dabei zu sein.

Regelmässig werden unentgeltliche und entgeltliche Dienstleistungen sprachlich und auch in der Anordnung des Texts so vermengt, dass der Eindruck entsteht, das gesamte Angebot sei gratis. Bedenkenlos unterzeichnet der Leser das Formular, das sich nachträglich als teurer Vertrag entpuppt.

Im Kleingedruckten verstecken sich die meist schwerfällig formulierten Vertragsklauseln mit ungewollten Folgen: Die Unterzeichnung und Retournierung des Formulars führt zum Abschluss eines Vertrags, der eine minimale Laufzeit von ein bis drei Jahren aufweisen kann. Die Kosten pro Jahr liegen zwischen CHF 300.- und CHF 1’700.-.

Wer mittels Offertformularen für Eintragungen in Verzeichnisse jeglicher Art oder für Anzeigeaufträge wirbt, muss in grosser Schrift, an gut sichtbarer Stelle und in verständlicher Sprache auf Folgendes hinweisen (Art. 3 Abs. 1 lit. p UWG):

  • Die Entgeltlichkeit und den privaten Charakter des Angebots,
  • Die Laufzeit des Vertrags,
  • Den Gesamtpreis entsprechend der Laufzeit, und
  • Die geografische Verbreitung, die Form, die Mindestauflage und den spätesten Zeitpunkt der Publikation.

Die Anforderungen gelten auch bei Angeboten, die im Rahmen einer persönlichen Vorsprache oder telefonisch erfolgen.

Agenten

Auch im Zusammenhang mit Agenten, die unaufgefordert Unternehmen aufsuchen, können sich nach der Unterzeichnung des ungelesenen Formulars unliebsame Überraschungen ergeben.

Manche Agenten beteuern, der Eintrag sei gratis. Andere wiederum täuschen vor, es gehe lediglich darum, mit der Unterschrift das Telefonverzeichnis aufzudatieren oder die Korrektheit der Angaben zu bestätigen. Regelmässig wird auch behauptet, mit der Unterschrift werde lediglich bekundet, der Agent habe das betreffende Unternehmen aufgesucht. Wer allerdings den Beteuerungen der Agenten blind vertraut und unterzeichnet, riskiert, gegen seinen Willen einen mehrjährigen Vertrag abzuschliessen, der mit hohen Kosten verbunden ist.

Unaufgeforderte Telefonanrufe

Manche Anbieter greifen auch zum Telefon, um ahnungslose Unternehmen zum Abschluss eines Vertrags zu verleiten. Dem Angerufenen wird vorgetäuscht, es bestehe bereits ein laufender Vertrag. Zeigt dieser kein Interesse an einer «Fortsetzung», wird er gebeten, das gefaxte Formular zu unterzeichnen und zu retournieren, um das Vertragsverhältnis aufzulösen. Aber: Mit der Unterzeichnung und Retournierung des Formulars wird erst ein entgeltlicher Vertrag abgeschlossen!

Verschleierte Rechnungen

Manchmal versenden unseriöse Anbieter Rechnungen ähnelnde Offerten, zum Teil samt Einzahlungsschein, für Einträge in Branchenverzeichnisse. Sie erwecken gegenüber dem Empfänger den Eindruck, es bestehe bereits ein Vertragsverhältnis. Der Vertrag wird allerdings erst mit der Bezahlung der Rechnung abgeschlossen.

Beliebte Zielscheiben sind neue Marken- oder Firmeninhaber. Der Versand der «Rechnung» unmittelbar nach der Publikation der neuen Marke oder der neuen Firma im Schweizerischen Handelsamtsblatt ist kein Zufall; die Empfänger glauben, eine Rechnung vom Institut für Geistiges Eigentum oder vom zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zu erhalten. Mit der Einzahlung des fraglichen Geldbetrags schliessen sie gegen ihren Willen einen Vertrag ab, statt die angeblich geschuldete Gebühr zu bezahlen.

Solche Geschäftspraktiken verstossen gegen Art. 3 Abs. 1 lit. q UWG.

Im zweiten Teil dieses Blogbeitrages erfahren Sie mehr darüber was Sie gegen die Adressbuchschwindler machen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie laufen die Missbräuche ab
    • Erhalt von Werbeschreiben
      • Bitte mit Unterschrift die Korrektheit zu bestätigen
    • Agenten
      • Wollen mit Unterschrift Anwesenheit bestätigt bekommen
    • Unaufgeforderte Telefonanrufe
      • Vortäuschung eines laufenden Vertrages mit der Bitte ein Fax zu unterzeichnen und zu retournieren
    • Verschleierte Rechnungen
      • Rechnungen ähnelnde Offerten werden versendet, wer die Rechnung bezahlt schliesst einen Vertrag ab

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