Gründen mit Sacheinlage

Wie und welche Sachen in eine Firma eingebracht werden können

Eine Unternehmensgründung mit einer Sacheinlage stellt eine interessante Alternative zur Bargründung dar. Anstelle der Hinterlegung des Stamm- bzw. Aktienkapitals bei einer Bank, kann ein Vermögenswert mit entsprechendem Gegenwert eingebracht werden.

Ein zugelassener Revisor prüft die Sacheinlage, d.h. er bestätigt gegenüber den Gründern und dem Handelsregister den Wert. Für die Gründung der Gesellschaft müssen deshalb weitere Dokumente erstellt werden (Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung).

Bei einer Gründung mit Sacheinlage erstellen wir sämtliche Dokumente für dich und organisieren die Prüfung durch einen zugelassenen Revisor. Die Kosten für die Prüfung betragen zwischen CHF 500.- und 1’000.-.

Bei Fragen kannst du mit uns Kontakt aufnehmen, wir beraten dich gerne. Entweder über unser Kontaktformular, den Chat oder per Telefon 071 523 12 52.

Hier siehst du auf einen Blick, welche Sachen du in eine Gesellschaft einbringen kannst:

 Art der Einlage Unterlagen Bemerkung
Fahrzeug
  • Comparis-Bewertung
  • Kopie des Fahrzeugausweises
  • Foto des Fahrzeuges mit Nummernschild
  • Foto des km-Standes
Ein geleastes Fahrzeug kann nicht als Sacheinlage dienen
Mobiliar
  • Detaillierte Liste des Mobiliars
  • Fotos der einzelnen Gegenstände
  • Kaufabrechnungen oder Gutachten eines Experten über den Wert des Mobiliars
  • Belege über die erbrachte Zahlung
 
Selbst entwickelte Software / Softwarelizenzen
  • Detaillierte Liste der Anzahl Stunden, die für die Entwicklung der Software aufgewendet wurde
  • Dazugehöriger Stundensatz inkl. Unterlagen zu dessen Begründung
  • Funktionsbeschreibung und Bedieneranleitung der Software
  • Zusätzlich muss die Software vom Revisor getestet werden, d.h. es muss zumindest ein funktionsfähiger Teil vorhanden sein.
 
Patente & Lizenzen etc.
  • Gutachten, welches über den Wert Auskunft gibt
  • Detaillierte Aufstellung der angefallenen Aufwendungen
  • Dokumentation eines mittel- bis langfristigen messbaren Nutzens (über mehrere Jahre)
  • Patentdokumente (Anmeldung / Eintragung / Belege über die Zahlung der Gebühren)

Allgemeine Forschungstätigkeiten können nicht als Sacheinlage dienen

Ausgaben für Gebühren und Anwälte sind nicht aktivierbar

Warenlager / Materiallager
  • Detaillierte Liste der Waren (genaue Bezeichnung, Anzahl/Menge, Wert)
  • Fotos der einzelnen Gegenstände
  • Kaufabrechnungen oder Gutachten eines Experten über den Wert der Waren (auf ein Gutachten kann verzichtet werden, sofern der Wert anhand anderer verlässlicher Quellen bestimmbar ist)
  • Belege über die erbrachte Zahlung
 
Werkzeuge
  • Detaillierte Liste der Werkzeuge (genaue Bezeichnung, Anzahl, Wert)
  • Fotos der Werkzeuge
  • Kaufabrechnungen oder Gutachten eines Experten über den Wert der Waren (auf ein Gutachten kann verzichtet werden, sofern der Wert anhand anderer verlässlicher Quellen bestimmbar ist)
  • Belege über die erbrachte Zahlung
 
Einzelunternehmen
  • Bereinigte Bilanz, welche nicht älter als 6 Monate ist
  • Saldonachweise der Bank per Bilanzstichtag
  • Debitorenliste per Bilanzstichtag und per Prüfungstag
  • Kreditorenliste per Bilanzstichtag und per Prüfungstag
  • Weitere Details zur Bilanz nach Ermessen des Revisors
 

Anmerkung: Es ist unzulässig, einen Gegenstand einzubringen, der bereits verpfändet wurde.

Weiterführende Informationen zur Gründung mit Sacheinlage

Möchtest du mehr über die Gründung mit Sacheinlage erfahren? In unserem Blog findest du verschiedene Artikel zu diesem Thema.