GmbH Gründung - Checkliste

Auf was Sie alles acht geben müssen

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie alles für die Gründung einer GmbH benötigen und an was Sie alles denken müssen, um keine Fehler zu begehen. Am Schluss des Beitrages finden Sie die Checkliste für die Gründung einer GmbH als Download.

 

Die Checkliste einer GmbH Gründung – die Vorbereitungsphase

Bei der Vorbereitung einer GmbH Gründung müssen viele unterschiedliche Tätigkeiten vollzogen werden. Hier die Checkliste für die Gründung einer GmbH:

Firmenname

Der Name einer GmbH kann grundsätzlich frei gewählt werden. Der Gründer kann somit eine Phantasiebezeichnung wählen mit dem Zusatz «GmbH». Die Bezeichnung darf aber nicht täuschend sein, d.h. ein Schreiner kann seine GmbH nicht «Metzgerei Küng GmbH» nennen. Mehr erfahren Sie im entsprechenden Blogbeitrag zum Firmennamen.

Neben der Auswahl des gewünschten Firmennamens muss auch noch abgeklärt werden, ob der Firmenname verfügbar ist. Dies geschieht in zwei Schritten. Zuerst muss geprüft werden, ob es bereits eine Gesellschaft mit selben Namen in der Schweiz gibt. Dies erfolgt über www.zefix.ch. Nachher muss der Gründer sichergehen, dass er mit dem Firmennamen kein bestehendes Markenrecht verletzt. Diese Prüfung ist über die Webseiten des IGE (Institut für geistiges Eigentum; Schweiz) und WIPO (World Intellectual Property Organization; Welt) möglich. Über beide Institute ist ein Markenschutz in der Schweiz möglich.

Zweck

Der GmbH Gründer sollte in eigenen Worten den Zweck formulieren. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die wichtigsten Tätigkeiten in Sammelbegriffen zusammengefasst werden. Zwecke die jede einzelne Tätigkeit einzeln auflisten wirken schwerfällig, hingegen tönen Zusammenfassungen besser.

Beispiel: Johann Küng möchte ein Treuhandunternehmen eröffnen und bietet folgende Tätigkeiten an: Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen, Vorsorge-, Finanz- und Unternehmensberatung. Dies fasst er ins seinem Zweck wie folgt zusammen: «Führen eines Treuhandbüros und damit zusammenhängende Dienstleistungen».

Im Bereich des Handels ist es nicht möglich nur den Zweck «Handel mit Waren aller Art» als Zweck zu formulieren. Dieser muss präzisiert werden, z.B. mit «Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Bekleidungen und Accessoires».

Domizil

Jede Gesellschaft benötigt ein Domizil, d.h. eine Adresse. Die GmbH kann grundsätzlich zwei Arten von Adressen haben, entweder eine «richtige» Adresse oder eine c/o-Adresse. Letzteres ist dann der Fall, wenn keine eigenen Büros vorhanden sind und somit nur der Briefkasten angeschrieben wird. Wenn möglich sollte der Gründer auf eine c/o-Adresse verzichten, dies kann zu verschiedensten Problemen führen. Unter anderem ist es sehr schwierig ein Bankkonto zu erhalten.

Gesellschafter

Das Gründerteam muss festlegen, wer alles am Unternehmen beteiligt wird. Dies sind die Gesellschafter. Unabhängig davon werden das Zeichnungsrecht sowie die Funktion der Personen gewählt. Somit können die Gründer zum Beispiel einen externen Geschäftsführer ernennen, welcher nicht Inhaber ist. Gibt es mehrere Geschäftsführer muss einer zum Vorsitzenden der Geschäftsführung ernannt werden.

Stammkapital

Es ist darauf zu achten, dass das Mindestkapital einer GmbH CHF 20’000.- beträgt und voll einbezahlt werden muss. Dieses Kapital ist in Stammanteile unterteilt mit einem Nennwert von mindestens CHF 100.-. Das Kapital wird nach der Gründung auf ein Geschäftskonto übertragen. Dies kann je nach Bank 3-5 Arbeitstage nach Gründung dauern.

Diverses

Vor der Gründung stehen noch weitere Fragen im Raum. Wie erledige ich die Buchhaltung? Wie lasse ich mich optimal versichern? Welche Bank ist für mich die Beste? Soll ich mich bei der Mehrwertsteuer anmelden? Auf diese Fragen gibt es keine richtige und eindeutige Antwort. Es ist unter Umständen ein Gespräch mit einem Spezialisten notwendig. Hier können Sie mit den Fachleuten von Fasoon ein Beratungsgespräch vereinbaren. Link

 

Die Checkliste einer GmbH Gründung – die Gründungsphase

Sobald der Gründer die Vorbereitungen abgeschlossen hat, kann er mit der eigentlichen Gründung beginnen.

Beratung

Lassen Sie sich in Bezug auf die Gründung beraten, wenn Sie dies in der Vorbereitungsphase noch nicht gemacht haben. Es kann Ihnen helfen mögliche Stolpersteine zu erkennen und Unklarheiten beseitigen. Hier können Sie eine Beratung vereinbaren.

Offerte Rechnen

Rechnen Sie auf Fasoon eine Offerte und geben Sie sämtliche Daten bei uns im System ein. Wir prüfen sämtliche Eingaben sowie den Zweck und den Firmennamen auf Richtigkeit und Verfügbarkeit.

Beglaubigungen der Unterschrift

Sie erhalten von Ihrem Fasoon-Berater sämtliche Dokumente innerhalb von 24h. Diese müssen Sie unterzeichnen und an uns zurücksenden. Auf einem Dokument beglaubigen Sie die Unterschrift. Dies ist je nach Kanton entweder auf der Gemeinde oder auf einem Notariat möglich. Sie benötigen dafür in der Regel keinen Termin. Es dauert 15 Minuten und kostet ca. CHF 20.-. Ausländer sollten bitte beachten, dass die Beglaubigung mit dem ausländischen Pass vorgenommen wird. B- und C-Bewilligungen werden unter Umständen nicht akzeptiert vom Handelsregister. Die Beglaubigung ist auch im Ausland möglich, dann wird zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung für die Schweiz benötigt. Ihr Notar im Ausland wird hier wissen, was zu tun ist.

Stammkapital einzahlen

Das Stammkapital sollten Sie erst einzahlen, wenn die Namensprüfung durch die Fasoon erledigt worden ist. Die Bank wird die Bestätigung auf den von Ihnen angegebenen Namen ausstellen, kann dieser nicht verwendet werden, führt dies zu Mehrkosten und einigen Tagen Verzögerung.

Anmeldung bei den Sozialversicherungen

Eine GmbH muss auch bei der AHV angemeldet werden. Dies erfolgt aber erst nach der Gründung, wenn Sie den Handelsregisterauszug von uns erhalten haben. Die dafür notwendigen Dokumente senden wir Ihnen als PDF zu.

Gesellschaftervertrag

Gibt es mehrere Gründer, so ist zu empfehlen, einen Gesellschafterbindungsvertrag zusammen abzuschliessen. Dieser regelt das Verhältnis unter den Inhabern. Mehr dazu können Sie in unserem Blogbeitrag Aktionärsbindungsvertrag nachlesen.

Buchhaltung

Während der Gründungsphase oder spätestens nach der Gründung gilt es sich mit diesem wichtigen Thema auseinander zu setzten. Es gibt diverse Möglichkeiten:

  • Sie führen die Buchhaltung selber
  • Sie führen die Buchhaltung selber, ein Treuhänder unterstützt Sie in speziellen Fragestellungen
  • Sie schreiben nur die Rechnungen und zahlen diese, der Treuhänder macht den Rest

Egal wie Sie sich entscheiden, wichtig ist nur, dass die Lösung für Sie optimal ist und Ihren Bedürfnissen entspricht. In diesem Bereich arbeitet Fasoon eng mit Abacus zusammen. Sie haben die Möglichkeit die Buchhaltungssoftware von Abacus direkt mit dem Treuhänder zu verknüpfen.

Einen Spezialisten um Rat zu fragen, ist sicher nie falsch. Ein breites Netzwerk von Treuhändern unseres Partners OBT macht es möglich, dass Sie sich überall in der Deutschschweiz beraten lassen können.

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