Deine eigene Einzelfirma gründen – einfach erklärt

Alles was du zur Einzelfirma wissen musst

In der Schweiz ist die Einzelfirma mit Abstand die beliebteste Rechtsform. Im Jahr 2022 wurden knapp 16’000 Einzelfirmen gegründet, das sind ca. 32% aller Gründungen. 2020 waren in der Schweiz mehr als 321’000 Einzelfirmen aktiv.

Sie ist eine reine Personengesellschaft, welche von einer natürlichen Person gegründet wird. Diese Rechtsform eignet sich besonders für Tätigkeiten, die stark mit der inhabenden Person in Verbindung stehen. Oft entscheiden sich kleinere Handelsfirmen, Handwerker oder auch Architekten für die Rechtsform der Einzelfirma. Ihre Beliebtheit verdankt sie vor allem dem Umstand, dass sie sehr einfach gegründet und auch wieder gelöscht werden kann und es kein Kapital für die Gründung braucht.

 

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Wie viel Kapital benötige ich für eine Einzelfirma?

Für die Gründung einer EF brauchst du kein Kapital.

Bei der Einzelfirma ist eine einzelne natürliche Person Inhaber:in des Unternehmens. Es ist nicht möglich eine weitere Person daran zu beteiligen. Zur Gründung ist kein Kapitaleinsatz erforderlich, d.h. es braucht kein Mindestkapital.

Die Einbringung von Sachwerten in das Unternehmen ist möglich, d.h. der Inhaber des Unternehmens kann zum Beispiel sein persönliches Fahrzeug auf die Einzelfirma einlösen und diese somit ins Geschäftsvermögen nehmen. Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem persönlichen privaten Vermögen für die Schulden der Einzelfirma. Sollte somit ein Einzelunternehmen in Konkurs fallen, so ist es den Gläubigern möglich den Inhaber persönlich zu betreiben. Es ist somit ratsam für gewisse Risiken eine Versicherung abzuschliessen und nach einiger Zeit die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) in Betracht zu ziehen, um die persönliche Haftung auszuschliessen.

 

Wie viel kostet die Gründung einer Einzelfirma?

Die Einzelfirma entsteht mit der Aufnahme der Tätigkeit und ist damit formlos möglich. Der Handelsregister-Eintrag ist freiwillig und hat nur eine deklaratorische Wirkung, er ist erst ab CHF 100’000.- Jahresumsatz Pflicht. Die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt/SVA ist kostenlos.

Die Gründung einer Einzelfirma verursacht damit nur wenige Kosten. Der (freiwillige) Handelsregister-Eintrag kostet in der Regel zwischen CHF 200.- und 300.-. Die Gründung deiner Einzelfirma ist bei uns (abgesehen von den Handelsregistergebühren) im besten Fall kostenlos, dazu kannst du verschiedene Partnerangebote wählen. Falls du die nützlichen Dienstleistungen unserer Partner nicht wünschst, gründest du bei uns zum Fixpreis von CHF 150.- und wir übernehmen nach der kostenlosen Beratung alles Organisatorische für dich.

Mehr Infos, wie viel die Gründung einer EF (oder anderen Rechtsform) bei uns kostet.

 

Welche Dokumente brauche ich für die Gründung?

Offizielle Dokumente brauchst du für die Gründung einer Einzelfirma nicht. Nur für einen allfälligen Eintrag im Handelsregister und die Anmeldung bei der SVA gibt es ein wenig Papierkram zu erledigen.

 

Handelsregisteranmeldung

In der Handelsregisteranmeldung werden alle Daten gemeldet, die im Register publiziert werden sollen. Dies sind der Firmenname, der Sitz, das Domizil und der Zweck des Unternehmens.

 

Domizil-Annahmeerklärung

Falls du für deine Einzelfirma eine c/o-Adresse verwenden möchtest, brauchst du eine Domizil-Annahmeerklärung.

 

Was muss ich beim Firmennamen berücksichtigen?

In der Umgangssprache wird der Begriff «Firma» als Synonym für Unternehmen verwendet. Im juristischen Sinn entspricht die Firma dem gewählten Namen eines Unternehmens. Der Name der Einzelfirma muss den Familiennamen der inhabenden Person enthalten. Dieser muss mit den Angaben eines offiziellen Ausweisdokuments übereinstimmen. Optional können auch noch die Vornamen in die Bezeichnung aufgenommen werden.

Neben dem Namen des Inhabers können auch noch Tätigkeitsbeschreibungen oder Fantasiebezeichnungen aufgenommen werden. Der Name der Einzelfirma muss der Wahrheit entsprechen und darf keine Täuschung verursachen. Um firmen- und markenrechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Verfügbarkeit des Firmennamens im Zentralen Firmenindex/Zefix des Bundes sowie in den Markenregister zu prüfen. Weitere Infos in unserem Blog-Beitrag: Der Firmenname – darauf musst du achten.

 

Muss ich bei einer EF eine Buchhaltung führen?

Eine Einzelfirma mit weniger als CHF 500’000.- Jahresumsatz kann eine einfache Buchhaltung führen, d.h. eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung inkl. Vermögenslage. Im Volksmund auch «Milchbüechli-Rechnung» genannt. Ab einem Umsatz von CHF 500’000.- muss auch die Einzelfirma eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang führen (Art. 957ff. OR).

 

Welche Versicherungen brauche ich für eine Einzelfirma?

Deine Einzelfirma musst du zwingend bei der SVA oder SUVA (je nach Branche) anmelden. Erst mit der Bestätigung vom diesem Amt gilt der Inhaber einer Einzelunternehmung als Selbständig-Erwerbender und kann somit die Sozialversicherungen selbst abrechnen.

Da der/die Inhaber:in einer Einzelfirma mit dem Privatvermögen haftet, ist es ratsam, für gewisse Risiken je nach Branche eine Versicherung abzuschliessen.

Dies sind die wichtigsten Schritte bei der Gründung einer Einzelfirma:

  1. Dein Entscheid, selbständig zu werden bzw. eine eigene Firma zu gründen.
  2. Nur wenn Handelsregister-Eintrag beabsichtigt ist: Gründungsdokumente erstellen und unterzeichnen (wir erstellen die Dokumente und senden sie dir gesammelt zur Unterschrift)
  3. Unterschrift beglaubigen lassen
  4. Freiwillig: Deine Einzelfirma beim Handelsregister anmelden (falls gewünscht, übernehmen wir das für dich)
  5. Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse (Sozialversicherungen)

 

Wichtig: Der Gründungsablauf bei der Einzelfirma ohne Handelsregister-Eintrag bedarf lediglich der Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse.

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Allgemeine Infos zum Gründen

Weitere Infos zur Einzelfirma

In unserem Gründer-Podcast kannst du zum Beispiel diese Beiträge zur Einzelfirma hören: